GDL: Der Bahnstreik der GDL geht weiter.

Fahrgastrechte im Bahnstreik: Wann bekommen Sie Ihr Geld zurück?

Es ist schon eine Zerreißprobe für die Nerven – ganze 4 Tage lang streiken die Lokführer. Die Fahrkarten sind oftmals schon im Voraus gekauft, bei Fernreisen, Isarcards, Jahres- oder Wochenkarten wird bezahlt, und dann kommt kein Zug. Unter welchen Umständen Sie wieviel Geld zurückverlangen können, verraten wir Ihnen hier.

 

Updates zum aktuellen Bahnstreik finden sie hier.

 

Woher weiß ich, ob mein Zug ausfällt?

 

Die GDL streikt ja auch nicht zum ersten Mal. Passagiere können sich 24 Stunden über ihre Verbindungen informieren. Unter der Hotline 01806/996633 zum Beispiel (20 Cent pro Anruf aus dem deutschen Festnetz, maximal 60 Cent von einem Mobiltelefon), und natürlich im Internet.

Zu rechnen ist mit Zugausfällen und Verspätungen übrigens schon ab Mittwoch Nachmittag.

 

 

Kann ich mein gekauftes Zugticket jetzt noch zurückgeben?

 

Wenn Sie bereits ein Zugticket für den bestreikten Zeitraum gekauft haben, können Sie es sich bei Zugausfall zurückerstatten lassen. Das geht auch bei Verspätungen – kommt ein Fahrgast mindestens eine Stunde zu spät am Ziel an, muss das verantwortliche Bahnunternehmen ihm 25 Prozent des Fahrpreises erstatten. Bei zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent.

 

 

Ein Fahrkartenautomat der Deutschen Bahn an einem Bahnhof in München

 

 

Wenn ich schon unterwegs bin, und verpasse meinen Anschlusszug – was dann?

 

Wenn Sie mit der Bahn unterwegs sind und aufgrund von Verspätungen / Ausfällen nicht an Ihrem Ziel ankommen, können Sie sich sowohl den nicht genutzten Teil der Strecke zurückerstatten lassen, als auch die Fahrt zurück zu Ihrem Ausgangspunkt.

 

 

Was ist, wenn ich irgendwo übernachten muss?

 

Wenn Sie wirklich übernachten müssen, können Sie von der Bahn die Erstattung der Kosten für eine angemessene Unterkunft verlangen. Allerdings ist das nur der Fall, wenn die Bahn keine alternative Lösung anbietet – zum Beispiel eine Weiterreise per Bus, Umleitung per Zug oder sonstige Alternativen.

 

 

Zeitkarten

 

Besitzer von Streckenzeitkarten haben leider keine guten Karten, viel von ihrem Geld wiederzusehen. Sie erhalten bei Verspätungen von einer Stunde eine pauschale Entschädigung: Im Nahverkehr gibt es in der zweiten Klasse 1,50 Euro, im Fernverkehr werden pauschal fünf Euro gezahlt. Aber es gibt noch ein bisschen Kleingedrucktes: Die Bahn zahlt prinzipiell erst ab einem Mindestbetrag von 4 Euro und maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes.

 

An einem Rechenbeispiel: Der Besitzer einer Zeitkarte müsste also mindestens drei Verspätungen / Ausfälle im Gültigkeitszeitraum nachweisen können, um überhaupt eine Entschädigung zu erhalten. Mehr als ein Viertel des Kartenpreises, gibt es aber so oder so nicht.

Taxis an Taxistand, Symbolfoto

 

Alternative Verkehrsmittel

 

Wenn sie von sich aus auf ein Taxi, einen Fernbus o.ä. umsteigen, müssen Sie das unter Umständen selbst bezahlen – und zwar dann, wenn es eine andere, von der Bahn organisierte Alternative gegeben hätte. Außerdem gilt diese Regelung nur dann, wenn die planmäßige Ankunftszeit zwischen 0 und 5 liegt, oder wenn die letzte planmäßige Verbindung des Tages ausfällt und Ihr Ziel ohne Nutzung eines alternativen Verkehrsmittels nicht vor 24 Uhr erreicht werden kann.

Generell erstattet die Bahn maximal 80 Euro.

 

 

 

Wie mache ich meine Forderung geltend?

 

Sie können leider nicht einfach zum nächsten Bahnschalter gehen und Ihr Geld zurückverlangen. Zu diesem Zweck muss ein Formular ausgefüllt werden, das sogenannte Fahrgastrechteformular. Das geht online, oder Sie besorgen es sich im Zug, bei einem DB-Servicepoint oder auch bei einem DB-Reisezentrum.

 

 

Dieses Formular muss nun bestätigt werden. Wenn das erfolgt ist, kann man in einem DB-Reisezentrum oder auch in einer DB-Agentur das Geld einfordern. Sie brauchen stets die Original-Fahrkarte.

 

 

Wenn das Formular nicht bestätigt wurde, müssen Sie sich an das Servicecenter Fahrgastrechte wenden. Bei Streitfällen vermittelt die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) zwischen Kunden und Unternehmen. Jeder Fall muss übrigens nach spätestens 4 Monaten bearbeitet werden.

 

 

 

jn

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