Rotlicht-Szene in München — © Symbolfoto
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Freier wird auf Reeperbahn abgezockt und erstattet Anzeige in Germering

Ein 51-Jähriger aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck ist in Hamburg vermutlich von einer Prostituierten abgezockt worden. Statt 60 Euro hatte er für ihre Dienste 1000 Euro hingelegt und nun in Germering Anzeige erstattet.  

 

Die Germeringer Polizei ist wegen ihrer günstigen geografischen Lage immer wieder gern genommene Anlaufstation für Anzeigenerstatter aus dem gesamten Landkreis Fürstenfeldbruck und aus dem angrenzenden Münchner Westen. Gestern erschien jedoch ein 51-jähriger Mann aus dem Landkreis aus ganz anderen Motiven in der Germeringer Wache.

 

Der Mann gab an, dass er über das Wochenende in Hamburg war und da durfte auch ein Besuch auf der Reeperbahn nicht fehlen. Am Samstagfrüh hätte er dann nach einem nicht unerheblichen Konsum von alkoholischen Getränken ein Bordell aufgesucht und dort die Liebesdienste einer Prostituierten in Anspruch genommen. Nach Beendigung des einstündigen horizontalen Intermezzos konnte er jedoch die vereinbarten 60 Euro der „Dame“ nicht in bar bezahlen und zahlte sie daher mit EC-Karte.

 

Am Samstagnachmittag erlebte der Tourist aus Bayern an einem Geldautomaten dann eine böse Überraschung, als dieser ihm nämlich kein Bargeld mehr auszahlte. Stattdessen erhielt er den Hinweis, dass sein verfügbares Limit überschritten sei. Der Mann bemerkte daraufhin, dass knapp 1000 Euro von seinem Konto von jemand „Dritten“ abgehoben worden waren.

 

Daraufhin begab er sich zur berühmten Hamburger „Davidswache“ auf Sankt Pauli, um umgehend Anzeige gegen die besagte Liebesdienerin zu erstatten.

 

Nachdem ihm ein Hamburger Kollege erklärte, dass er dafür eine Wartezeit von mindestens 2 Stunden in Kauf nehmen müsse, nahm der Bayer von diesem Vorhaben umgehend wieder Abstand. Stattdessen wolle er lieber in Bayern zur Polizei gehen, was er dann gestern zur Mittagszeit tatsächlich in Germering auch tat.

Da er eine ziemlich gute Beschreibung von den Tattoos der vermeintlichen Täterin abgeben konnte und zudem den Namen des Etablissements noch im Kopf hatte, dürfte die Wahrscheinlichkeit sehr hoch sein, dass die Hamburger Kollegen diese Dame tatsächlich noch dingfest machen können. Das Delikt um das es in diesem Fall geht, lautet „Betrug mittels rechtswidrig erlangter Daten von Zahlungskarten“.

 

Sehr wichtig war dem abgezockten Touristen noch der Umstand, dass er in nächster Zeit keine Post von der Polizei oder Staatsanwaltschaft nach Hause geschickt bekommt.

 

(Polizeibericht)

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