Justitia ist blind. Gerechtigkeit vor Gericht.  — © Symbolbild
Symbolbild

Gericht schafft Klarheit: Gebühren für PayPal-Zahloption verboten

Seit Januar sind Extrakosten bei Onlinebezahlungen für die meisten Optionen verboten. Das Münchner Landgericht hat nun für Klarheit bei dem Betreiber PayPal gesorgt.

 

PayPal ist Betreiber des gleichnamigen Online-Bezahldienstes, der zum Bezahlen von Beträgen im Ein- und Verkauf beim Online-Shopping genutzt werden kann. Hierfür können die Kunden ihr Bankkonto oder ihre Kreditkarte hinterlegen und so einfach und schnell Transaktionen durchführen.

 

Hintergrund: Einige Unternehmen, wie zum Beispiel das Fernbusunternehmen Flixbus, fordern von ihren Kunden extra Gebühren, wenn diese per PayPal bezahlen wollen. Allerdings hat die Bundesregierung bereits Mitte Januar ein Gesetz festgelegt, das eine EU-Richtline zu Online-Überweisungen umgesetzt hat. Das Gesetz verbietet zusätzliche Gebühren bei Online-Transaktionen im sogenannten Sepa-Zahlungsraum. Denn Händler schließen für Zahlungsoptionen Verträge mit Dienstleistern ab, die die Überweisung durchführen und auch die Kreditwürdigkeit der Kundinnen und Kunden prüfen. Das seit Mitte Januar bestehende Gesetz verhindert, dass die anfallenden Kosten für diese Verträge auf die Kunden abgewälzt werden.

 

Das Problem: Der Bezahldienst PayPal fiel bisher nicht unter dieses Gesetz. Auch das Busunternehmen Flixbus bietet seinen Kunden an, per PayPal zu bezahlen, verlangt dafür aber zusätzliche Gebühren. Deshalb hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt.

 

Am Donnerstag hat das Landgericht München entschieden, dass dies verboten ist und dem Fernbusunternehmen untersagt, eine solche Gebühr für die PayPal-Bezahloption von den Kunden zu verlangen. Das Urteil von Donnerstag ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch es gibt zum ersten Mal eine Antwort auf die Frage, ob PayPal unter das Gebührenverbot fällt oder nicht. Auch für die Option „Sofortüberweisung“ darf Flixbus keine Zusatzgebühren mehr fordern.

 

Flixbus hatte selbst betont, inzwischen auf keine der Online-Bezahloptionen Gebühren zu erheben. Das Fernbusunternehmen will nun prüfen, ob es in Berufung geht.

 

ed/dpa

Das könnte Dich auch interessieren

Foto von Stephan Louis auf PexelsAnzeige29. Sep. 2026 13:47Cartier Santos – Preisklasse und die besten AlternativenAktuelle Angebote auf Chrono24 zeigen die Preisspanne auf einen Blick: Eine Cartier Santos ist bereits im niedrigen bis mittleren vierstelligen Bereich zu finden, während Sondermodelle mit …29. Sep. 2026 13:47Bild von Holger Detje auf PixabayAnzeige25. Sep. 2026 13:00Ab 1. Oktober: Flibco startet direkten Shuttlebus zwischen München und dem Flughafen MemmingenDie bayerische Verkehrsanbindung an regionale Fluggesellschaften erhält Zuwachs. Hintergrund ist der spürbare Trend, dass immer mehr Urlauber, Pendler und Geschäftsreisende aus dem …25. Sep. 2026 13:00Bild von LeilaSchmidt auf pixabayAnzeige22. Sep. 2026 16:06Messestadt München: was auf einem Messestand am Stand hängen bleibtMehr als 2,5 Millionen Menschen besuchten 2025 die Veranstaltungen der Messe München. Im Herbst 2026 folgen EXPO REAL, electronica und Heim+Handwerk. Auf dem Gang zwischen den …22. Sep. 2026 16:06Bild von Checkoff auf PixabayAnzeige22. Sep. 2026 11:28Autoteile online bestellen - So gelingen Auswahl und RücksendungWer vor dem Kauf die passenden Fahrzeugdaten zur Hand hat und weiß, wie eine Rücksendung abläuft, kann Zeit und Geld sparen. Ein Leitfaden zu Auswahl, Fristen und Rücksendungen am …22. Sep. 2026 11:28
expand_less