Innenminister Herrmann stellt Statistik vor: Mehr als 14.000 Einbürgerungen in Bayern

Die Entscheidung so vieler Migranten für eine deutsche Staatsbürgerschaft sei ein starkes Zeichen für Deutschland, sagte Joachim Herrmann als er heute (11.05.2017) in München die Einbürgerungsstatistik 2016 vorstellte.

 

Im letzten Jahr sei die Zahl der Einbürgerungen in Bayern mit 14.394 im Vergleich zum Vorjahr mit 13.373 leicht gestiegen. Immer mehr Eingebürgerte stammen dabei aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. 2016 gab es 5.478 EU-Einbürgerungen, darunter 1.145 Rumänen, 803 Polen, 592 Kroaten, 534 Italiener und 516 Griechen.

 

Ein besonders starker Trend zur Einbürgerung in die Bundesrepublik ist 2016 nach Herrmanns Worten bei den britischen Staatsangehörigen zu verzeichnen, bei denen die Einbürgerungen im Jahr 2016 auf 313 zulegten – ein Plus von knapp 264 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit noch 86 Einbürgerungen. „Viele Briten haben lange hervorragend integriert in Deutschland gelebt ohne die deutsche Staatsangehörigkeit anzustreben. Die ‚Brexit-Pläne‘ scheinen nun ein Umdenken zu bewirken“, so der Minister.

 

Die Türkei sei trotz rückläufiger Tendenz erneut Spitzenreiter bei den Einbürgerungen von Staatsangehörigen außerhalb der Europäischen Union. 1.852 Türken haben 2016 die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen, die entspricht 12,9 Prozent aller Einbürgerungen. Nach der Türkei gehören zu den Hauptherkunftsstaaten außerhalb der Europäischen Union wie auch in den Vorjahren die Nachfolgeländer des früheren Jugoslawien (soweit sie noch nicht der Europäischen Union beigetreten sind) mit 1.020 Personen, die Ukraine mit 655 Personen, der Irak mit 531 Personen, Vietnam mit 417 Personen, die Russische Föderation mit 352 Personen und schließlich Afghanistan mit 299 Neu-Bürgern.

 

„Die Vermeidung von Mehrstaatigkeit ist ein wesentlicher Grundpfeiler unseres Staatsangehörigkeitsrechts. Daran halten wir fest“, so der Minister. Wie Herrmann berichtete, können insbesondere auch eingebürgerten Türken ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht neben der neu erworbenen deutschen behalten. Die Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit funktioniere in aller Regel problemlos. Nur bei 51 von 1.852 in Deutschland eingebürgerten Türken wurde daher Mehrstaatigkeit hingenommen.

 

Eine erfolgreiche Integration ist im Übrigen unverzichtbare Voraussetzung bei jeder Einbürgerung. Dementsprechend müssen alle Einbürgerungskandidaten sowohl ausreichende deutsche Sprachkenntnisse als auch Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung durch entsprechende Tests oder durch einen erfolgreichen Besuch deutscher Schulen nachweisen.

 

brc

 

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