Keine Umsonst-Grills für München

Das Baureferat hat entschieden:

Die Stadt wird im Gebiet von München keine Grills aufstellen, die umsonst von Fleisch-Fans genutzt werden können.

Die AfD hatte im Stadtrat einen Antrag auf Gratis-Grills gestellt.

 

Wirtschaftlich nicht gut durch(dacht)

Die Antwort des Baureferats auf den Antrag der Alternative für Deutschland:

Die Stadt Zürich hat an den beiden Standorten Seeanlagen beim Zürihorn und beim GZ (Gemeindezentrum) Wollishofen jeweils einen Elektrogrill aufgestellt.

Dort ist es jedermann erlaubt kostenlos zu grillen, nach 15 Minutenerfolgt eine automatische Abschaltung der elektrischen Wärmezufuhr, falls kein weiterer Bedarf besteht. Die Investitions- und die jährlichen Unterhaltskosten werden von der Stadt Zürich getragen. An allen anderen rund 150 Picknickplätzen sind, wie in München, Grillstellen ausgewiesen.

Dorthin muss von den Besucherinnen und Besuchern die Ausstattung mitgebracht werden. Ein Elektrogrill des selben Fabrikats wie in Zürich, wird in der Stadt Hamburg angeboten. Dort wurde eine Grillstation in der Wiese am Michel durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte errichtet. Ein Betreiber leistet die Betreuung der Station in der Betriebszeit von April bis Oktober. Für die Nutzung muss ein Betrag von einem Euro entrichtet werden.

Von dort stehen uns genaue Daten zu Investitions- und Unterhaltskosten zur Verfügung. Die einmaligen Investitionskosten belaufen sich auf rund 38000 Euro (u.a. Anschaffung der Grillstation, Herstellen eines  Stromnetz und Anlagenanschlusses und die Fundamentierung). Die Unterhaltskosten beliefen sich 2013 auf rund 5300 Euro.

Da der Betreiber nicht kostendeckend arbeiten kann, leistet die Stadt eine Betriebskostenpauschale von rund 4800 Euro jährlich.

Nach Einschätzung der Städte Zürich und Hamburg sind Elektrogrills auf Grund der hohen Investitionskosten nur an einzelnen, kleinräumigen Standorten sinnvoll, an denen das Grillen nachgefragt wird, jedoch auf Grund der Rauchentwicklung durch Holz- oder Gasgrills nicht zugelassen werden kann.
Entsprechend der Grünanlagensatzung sind in den Grillbereichen nur Geräte zugelassen, die einen ausreichenden Abstand vom Boden aufweisen.

Die Einhaltung dieser Vorgaben in München wird durch das Baureferat (Gartenbau) kontrolliert, sodass durch das Grillen keine Schäden an der Vegetation entstehen, die im großen Umfang Kosten verursachen. Daher würden Elektrogrills auch keine Kosten vermeiden, die dann zu deren Anschaffung und Unterhalt eingesetzt werden könnten.

Auf Grund der vorgenannten Maßgaben wird das Baureferat (Gartenbau) in den bestehenden Grillbereichen der Parks und Naherholungsgebiete keine Elektrogrills aufstellen.

ru / adc

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