Marihuana in Videorekorder versteckt — © Foto: Hauptzollamt München
Foto: Hauptzollamt München

Münchner Schüler bestellt Videorekorder voller Marihuana und Ecstasy

Der Münchner Zoll hat rund 1.200 Gramm Marihuana und 370 Ecstasy-Pillen beschlagnahmt, die in zwei Videorekordern versteckt waren.  Ein 21-jähriger Schüler hatte die Drogen über das Internet bestellt.

 

Schüler wollte Taschengeld aufbessern

 

„Zum wiederholten Male kam es beim Zollamt Garching – Hochbrück zu einer etwas anderen Art der sonst üblichen Postsendungen“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München. Ein junger Mann aus dem Großraum München hatte sich mehrfach online Marihuana und Ecstasy – Pillen im Ausland bestellt, um diese dann vermutlich im Rahmen einer Taschengeldaufbesserung weiterzuverkaufen.

 

In zwei aufgegriffenen Postsendungen war das Rauschgift jeweils in einem Videorekorder versteckt worden. Das Marihuana und die Ecstasy – Pillen befanden sich in Plastiktüten, welche wiederum an die Innenseiten des ausgehöhlten Rekorders geklebt wurden. Die Öffnungen der Geräte wurden verblendet, damit die Aushöhlungen von außen nicht sichtbar waren. Zudem waren die Videorekorder zusätzlich in eine Klarsichtfolie gewickelt worden, damit die Marihuana-typischen Gerüche nicht austreten konnten. Der Zollbeamte ließ sich davon aber nicht hinter‘s Licht führen, sondern verließ sich auf seine Erfahrung und hatte damit auch richtiges Gespür bewiesen: bei dieser Postsendung stimmte etwas ganz und gar nicht.

 

Schüler bestellte häufig Rauschgift

 

Für die weiteren Ermittlungen wurden die Beamten des Zollfahndungsamt München hinzugezogen. Die Zöllner führten zu diesem Zeitpunkt bereits Ermittlungen gegen den Mann, der schon zwischen November 2014 und Januar 2015 immer wieder Bestellungen dieser Art getätigt hatte. Da er bereits mehrfach versucht hatte, sich diese speziellen Bestellungen zukommen zu lassen, der Zoll jedoch das Rauschgift jeweils aus dem Verkehr gezogen hatte und keine dieser Sendungen mehr in seine Hände gelangen konnten, änderte der Schüler seine Taktik. Er erwarb eine getürkte Packstationskarte, um sich seine Bestellungen mit berauschendem Inhalt an eine solche Station statt nach Hause liefern zu lassen. Das Amtsgericht München erließ einen Haftbefehl gegen den jungen Mann, welcher bereits vollzogen wurde. Derzeit befindet sich der Schüler in Untersuchungshaft.

 

 

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