Oktoberfest Rotes Kreuz im Wiesn-Einsatz  — © Foto: Marion Vogel
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Nerv geschädigt – Blutspenderin will Schmerzensgeld und Rente

Sie wollte nur Gutes tun, nun ist sie zu zehn Prozent erwerbsvermindert. Bereits vor Jahren erlitt eine 55-jährige beim Blutspenden einen Nervenschaden. Nun will sie Schmerzensgeld.

 

Sie hat seit 1986 schon 63 Mal Blut gespendet. 2009 passierte es dann: Beim Spenden erlitt die Frau eine Nervenschädigung am Arm und ist seit dem zu zehn Prozent erwerbsvermindert. Deshalb kämpft sie vor Gericht um eine finanzielle Entschädigung. Sie forderte am 24. September zu Beginn des Prozesses vor dem Oberlandesgericht München vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) 20 000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld sowie eine monatliche Haushaltsführungsrente von 255 Euro bis zum Jahr 2039. Ihr Anwalt begründete die Forderung mit mangelhafter Aufklärung über die Risiken.

 

Das BRK wehrt sich entschieden dagegen: Die Spenderin sei über das Risiko informiert gewesen. Schon bei ihrer ersten Spende sei sie über mögliche Folgen informiert worden und habe dies auch mit ihrer Unterschrift unter einem zweiseitigen Aufklärungsbogen bestätigt. Als Mehrfachspenderin habe sie in der Folge jeweils unterzeichnet, dass ihre Fragen beantwortet worden seien. Das Münchner Landgericht hielt das für ausreichend und wies die Klage der Spenderin ab.

 

Der Anwalt der Frau widersprach dieser Auffassung. Es sei fraglich, ob vor fast 30 Jahren auch über die Möglichkeit einer Nervenschädigung aufgeklärt worden sei – nach seiner Kenntnis sei dieses spezifische Risiko damals noch gar nicht bekanntgewesen. Eine jahrzehntealte Aufklärung müsse «an den gegenwärtigen Wissensstand angepasst werden», forderte er.

 

Die damalige Aufklärungspraxis konnte in der Verhandlung nicht nachvollzogen werden. Strittig ist, ob die Erstaufklärung 1986 auch in einem mündlichen Gespräch erfolgte oder lediglich durch Aushändigung des Aufklärungsbogens. Eventuell wird der Senat die offenen Fragen in einer Beweisaufnahme klären. Der Prozess geht am 22. Oktober weiter.

 

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