Erneut muss sich ein Mann wegen des Missbrauchsvorwurfs einer 4-Jährigen vor Gericht verantworten.
Das Landgericht München I beschäftigt sich ab Montag erneut mit dem sexuellen Missbrauch eines kleinen Mädchens auf einem Badesee. Der Angeklagte war bereits vor zwei Jahren von einer anderen Kammer des Gerichts zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte die Entscheidung jedoch aufgehoben. Der 66-Jährige war laut Anklage mit der damals Vierjährigen im Schlauchboot auf den See hinaus gepaddelt. Dort soll sich dann der Missbrauch ereignet haben. Der Mann ist schon wiederholt einschlägig vorbestraft. Die Tat im Mai 2011 hatte er schon kurz darauf bei der Polizei gestanden und erklärt, er habe „Blödsinn“ gemacht.
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