Der FC Bayern muss Strafe zahlen. Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans verhängte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe von 15 000 Euro gegen die Münchner.

Der FC Bayern muss Strafe zahlen. Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Fans verhängte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe von 15 000 Euro gegen die Münchner.
Elf Fahndungsnotierungen lagen insgesamt gegen den 23-jährigen vielfach gesuchten Rumänen vor. Als der Verurteilte sich ins Ausland absetzte konnten die Behörden nicht mehr auf ihn zugreifen, doch auf der Durchreise durch Deutschland, konnte er bei der Grenzkontrolle gefasst werden.
Wegen fingierter Werkverträge hat die Staatsanwaltschaft München I Anklage gegen den Landtagsabgeordneten Günther Felbinger (Freie Wähler) erhoben. Das teilte die Behörde am Dienstag in München mit. Weiterlesen →
Obwohl der junge Mann kurz zuvor jeglichen Kontakt mit Drogen bestritten hatte, fanden die Beamten in seinem Fahrzeug einen frisch angerauchten Joint. Unter Umständen hatte er diesen sogar während der Fahrt geraucht.
Gut, wenn man im Urlaub nicht den letzten Cent ausgibt. Zumindest wenn man per Haftbefehl gesucht wird, weil noch offene Rechnungen ausstehen. Denn entweder man kann bezahlen und man wandert ins Gefängnis.
Anfang August rasten vier junge Männer mit fast 200 km/h durch eine Radaranlage. Die Urlauber hatten geglaubt, ohne Strafe davon zukommen – falsch gedacht. Weiterlesen →
Bundespolizisten haben gestern (7. November) einen türkischen Staatsangehörigen bei seiner Einreise aus Antalya festgenommen und in die Haftanstalt München-Stadelheim gebracht. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hatte den 35-Jährigen mit Vollstreckungshaftbefehl gesucht.
Das Amtsgericht Schwabach hatte den Türken im März dieses Jahres wegen Bedrohung zu 900 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 60 Tagen Haft verurteilt. Da der wohnsitzlose Mann sich offensichtlich der Strafverfolgung entzogen hatte, hatte ihn die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Festnahme ausgeschrieben.
Die Bundesbeamten vollstreckten diesen Haftbefehl jetzt und lieferten den gebürtigen Rother in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim ein, da er den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte oder wollte.
cb
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