Für kommenden Dienstag hat die Gewerkschaft Verdi ganztägige Streiks im öffentlichen Dienst geplant. Auch städtische Kindertageseinrichtungen könnten davon betroffen sein.

Für kommenden Dienstag hat die Gewerkschaft Verdi ganztägige Streiks im öffentlichen Dienst geplant. Auch städtische Kindertageseinrichtungen könnten davon betroffen sein.
Einem Großvater in Kleinhadern ist am Donnerstag wahrscheinlich das Herz in die Hose gerutscht: Als er seine Enkelin von der Kita abholen wollte, diese aber nicht auffindbar war. Weiterlesen →
Viele Leiterinnen von bayerischen Kindertagesstätten haben zu wenig Zeit für ihre Leitungs- und Verwaltungsaufgaben. Dies ist das Ergebnis einer Studie der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh.
Die Kindertageseinrichtung in Fasanerie wurde am Freitagnachmittag vom Referat für Bildung und Sport gesperrt. Der Grund ist eine Überschreitung des Innenraumrichtwertes für Formaldehyd. Die Eltern sind umgehend von der Schließung in Kenntnis gesetzt worden.
In Abstimmung mit dem Betriebsträger werden die Krippengruppe und die Kindergartengruppe in einer anderen geeigneten Einrichtung untergebracht. Der Träger ist in engem Austausch mit der Fachaufsicht im Referat für Bildung und Sport.
Die Landeshauptstadt München führt in sämtlichen städtischen Neubauten von Schulen und Kindertageseinrichtungen routinemäßig Messungen auf Schadstoffe durch. Aufgrund der im vorigen Jahr nach der Fertigstellung an der Einrichtung Tollkirschenweg festgestellten Werte konnte die Freigabe der Nutzung erfolgen.
Erneute Kontrollmessungen in verschiedenen Räumen ergaben nun jedoch eine Überschreitung des Innenraumrichtwertes für Formaldehyd in Höhe von 0,1 ppm (parts per million) Raumluft; die durch ein externes Büro gemessenen Werte liegen zwischen 0,103 bis 0,160 ppm Raumluft. Die Ergebnisse des eingeschalteten Gutachters sind am heutigen Freitag mitgeteilt und vom Referat für Gesundheit und Umwelt bewertet worden. Die genaue Ursache für die hohen Werte wird derzeit noch untersucht. Welche Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können, wird derzeit geprüft.
Die Eltern wurden umgehend informiert. Ein Eltern-Informationsabend wird bereits geplant, der Termin rechtzeitig bekannt gegeben.
Formaldehyd gehört zu den Aldehyden. In ungebundener Form ist es ein stechend riechendes, farbloses Gas. Es ist einer der wichtigsten organischen Grundstoffe in der Industrie, vorkommend vor allem in Leimen von Holzwerkstoffen, also Spanplatten, Sperrholz und Tischlerplatten. Im Jahr 1977 wurde vom ehemaligen Bundesgesundheitsamt ein verbindlicher Richtwert für die Innenraumluft festgelegt, 1986 wurden hinsichtlich Formaldehyd Werteüberschreitungen gesetzlich verboten; 1993 wurden diese gesetzlichen Bestimmungen noch einmal genauer definiert, so dass jetzt bestimmte Bedingungen im Umgang mit Formaldehyd einzuhalten sind. Im Juni 2004 erfolgte die Änderung der Einstufung in ’krebserzeugend beim Menschen’.
Formaldehyd kann in entsprechender Konzentration zu Reizungen der Augen und der Atemwege führen. Folgende weitere Symptome könnten ein Hinweis auf Expositionen sein: Kopf- und Ohrenschmerzen, Atem- und Kreislaufbeschwerden, Schwindelgefühl, Übelkeit bzw. ungewohnte Nervosität. Bei derartigen Beschwerdeprofilen sollte unbedingt ein Arzt zur weiteren Abklärung aufgesucht werden. Festgestellte Symptome verschwinden von alleine ohne weitere Folgen nach Beendigung der Exposition. Bei allen kanzerogenen Stoffen besteht ein Minimierungsrisiko. Deshalb wurde die Schließung des Gebäudes nach Vorliegen der Richtwertüberschreitung für notwendig erachtet.
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Die Kinder der Kindertagesstätte Graslilienanger der Diakonie Hasenbergl haben 2011 bemerkt:
Ganz schon schmutzig rund um ihre Kindertagesstätte herum. Da haben sie beschlossen, dass der Müll jetzt verschwinden soll, und haben ihren Aufräum-Plan auch den Kindern vom Dominikuszentrum, der AWO-Einrichtung am Wiesenanger, der Kinderschutz-Einrichtung am Fingerkrautanger und von der Partnereinrichtung am Felsennelkenanger erzählt.
Deren Betreuer fanden die Idee, dass der Münchner Norden wieder sauber werden soll genau so gut, und der Beschluss „Rama Dama“ stand fest.
Alle zusammen sorgen sie seither zweimal im Jahr für Ordnung im Viertel.
In diesem Jahr war der Dülferanger dran.
Kinder, Betreuer und Helfer trafen sich, dann haben sie kurz die Lage besprochen, und haben mit dem Schlachtruf „Rama Dama!“ losgelegt.
Und was sie da nicht alles gefunden haben: Turnschuhe, Bananenschalen, Zigarettenkippen lagen da herum.
Jetzt sieht es um den Dülferanger herum wieder ordentlich aus.
„Nun ist alles wieder sauber und sieht schön aus. Die Pflanzen haben Platz und können ungestört wachsen!“, stellten die kleinen Ordnungskräfte zufrieden fest.
„Rama dama“ ist bayrisch und stammt vom ehemaligen Oberbürgermeister Thomas Wimmer, der kurz nach dem Krieg 1949 die Münchner Bürger mit diesem Ausruf zum Saubermachen der Stadt aufrief. Tausende räumten damals mit der Schaufel in der Hand Schutt und Steine beiseite, die der Krieg hinterlassen hatte.
„Rama dama“ heißt übersetzt „aufräumen tun wir“ und wird heute für Aufräumaktionen in Wald, Feld und Flur benutzt.
Das Verwaltungsgericht München hat entschieden, dass eine halbe Stunde Fahrtzeit zur Kindertagesstätte für Eltern zumutbar ist. Damit wurde die Klage eines Paares auf einen anderen Kita-Platz für seinen 13 Monate alten Sohn abgewiesen. Die Stadt München hatte den Eltern drei Tagesstätten vorgeschlagen, die alle mit öffentlichen Verkehrsmitteln in etwa 30 Minuten erreichbar seien. Doch dem Paar war das zu weit.
Beide Eltern arbeiten beim selben Unternehmen, brauchen also die selbe Zeit für das Bringen und Abholen des Kindes. Wenn sie sich abwechseln, wird dem Gericht zufolge ihr jeweiliger Aufwand reduziert.
Die Kammer ließ Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichthof gegen die Entscheidung zu. Nach Angaben der Stadt gibt es in München ca. zehn weitere Klagen auf Zuweisung eines Kita-Platzes.
jn / dpa
Das Verwaltungsgericht München verhandelt heute über Klagen auf Kita-Plätze. Seit 1. August haben Kleinkinder ab einem Jahr gesetzlichen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. Kläger sind drei Alleinerziehende und ein Elternpaar, die bei der Suche nach einem Kita-Platz leer ausgegangen sind. Es geht um die Frage, ob die Stadt für die Mehrkosten der Betreuung in einer privaten Einrichtung aufkommen muss.
jn / dpa
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