Seit Januar sind Extrakosten bei Onlinebezahlungen für die meisten Optionen verboten. Das Münchner Landgericht hat nun für Klarheit bei dem Betreiber PayPal gesorgt.
Tag Archiv: Landgericht München
Urteil gegen Dopingmittel-Dealer: Hauptangeklagter muss ins Gefängnis
Ein 33 Jahre alter Werkzeugmechaniker aus Nordrhein-Westfalen wurde angeklagt, weil er jahrelang mit Potenz- und Dopingmitteln gehandelt haben soll. Sechs weitere Männer, die ihm bei seinen illegalen Geschäften geholfen haben sollen, wurden mitangeklagt. Nun wurde das Urteil im Landgericht München I gefällt.
Am 10. Oktober 2018 begann der Prozess im Landgericht München I gegen sieben Männer, die illegale Dopingmittel verkauft haben sollen. Laut Staatsanwaltschaft verkaufte ein 33-jähriger Mann aus Nordrhein-Westfahlen Anabolika unter dem Namen „JonnyBoy“ in diversen Internet-Foren für Bodybuilder. Später soll er in einem eigenen Labor bei sich zu Hause selbst Dopingmittel hergestellt haben. Mit ihm wurden sechs weitere Männer angeklagt, die dem Mann beim Verkauf und seinen Geschäften mit den Dopingmitteln geholfen haben sollen.
Zwei der Angeklagten legten bereits beim Prozessauftakt ein Geständnis ab: Sie konsumierten die Wachstumsmittel selbst jahrelang, stellten sie später auch eigenhändig her und verkauften sie deutschlandweit.
Zwei der Mitangeklagten seien seine besten Freunde, erklärte der 33-jährige Hauptangeklagte. Einer habe ihm seine Garage als Lagerraum für die Dopingmittel zur Verfügung gestellt. Der andere habe zweimal bei der Post die Lieferungen abgeholt. Die Beschuldigten räumten vor Gericht die Beteiligung ein.
Auch zwei Männer aus München sind mitangeklagt. Sie sollen ebenfalls beim Handel geholfen haben. Einer der Münchner war nicht zum Prozessauftakt erschienen. Gegen ihn erließ der Vorsitzende Richter einen Haftbefehl.
Am Mittwoch fiel nun das Urteil gegen die sieben Angeklagten: Der 33-jährige Hauptangeklagte muss für vier Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Gegen einen der Angeklagten verhängten die Richter eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Außerdem ordnete das Gericht an, den 26-Jährigen wegen seiner Drogensucht in eine Entzugsklinik einzuweisen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten aber an, keine Revision einzulegen.
Zwei weitere Angeklagte wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen und ein Mann aus München zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie hatten den beiden Hauptangeklagten bei der Lagerung, dem Transport und dem Verkauf der Bizeps-Ampullen geholfen.

Streit um Paparazzi-Fotos: Peter Maffays Freundin bekommt in München Recht
Die Freundin von Musiker Peter Maffay (68) soll für die Veröffentlichung von Paparazzi-Urlaubsfotos mit 12.000 Euro entschädigt werden.
Kläger erscheint nicht: Ribéry-Prozess um Millionenprovision vertagt
Das Urteil gegen Bayern Münchens Offensivspieler Franck Ribéry wegen eines Beraterstreits samt Millionen-Forderung ist am Landgericht München I vertagt worden.

Prozessauftakt: Messerstecher von Grafing vor Gericht
Vor über einem Jahr hat ein geistig Verwirrter einen S-Bahn-Fahrgast am Grafing-Bahnhof erstochen. Drei weitere Menschen wurden schwer verletzt. Weiterlesen

Drogen-Duo gesteht Ecstasy-Produktion im Gartenhäuschen
Zwei junge Männer haben vor dem Landgericht München II gestanden, in einem Gartenhäuschen Ecstasy-Tabletten hergestellt zu haben. Weiterlesen

Mordprozess: Lebensgefährte von Aline K. muss Lebenslang in Haft
In dem Mordprozess um die getötete Aline K. ist jetzt ein Urteil gefallen. Der zuständige Richter des Münchner Landgerichts I verurteilte den 30-jährigen Wachmann Michael P. am Freitag wegen Mordes zu lebenslanger Haft.

Freispruch für Deutsche-Bank-Manager
Das Münchner Landgericht hat heute den Deutsche-Bank-Co-Chef Jürgen Fitschen und 4 weitere Top-Banker freigesprochen. Der Richter fand keinerlei Hinweise für absichtliche Schädigungen durch die Banker.
1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung für Sepp Krätz
Das Landgericht München hat im Prozess gegen Wiesn-Wirt Sepp Krätz ein Urteil gefällt. Das Gericht hat ihn in 36 Fällen der Steuerhinterziehung für schuldig gesprochen. Das Urteil: 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung. Zusätzlich muss der Hippodrom-Betreiber eine Strafe von 1.900 Euro a 300 Tagessätzen zahlen – also insgesamt 570 000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte 24 Monate Haft und eine Geldstrafe von 1,26 Millionen Euro gefordert.
Wirtschaftsreferant Dieter Reiter zieht aus dem Urteil seine Konsequenzen:
„Ich werde dem Stadtrat aufgrund dieses Urteils Herrn Krätz nicht mehr als Wiesnwirt vorschlagen. Wer stattdessen den Platz auf dem Oktoberfest erhält, entscheidet der Stadtrat am 28. April in nichtöffentlicher Sitzung. Welchen Bewerber ich für den Platz vorschlagen werde, ergibt sich aus dem Bewertungsverfahren.“
rr
Urteilsverkündung im Prozess gegen Wiesn-Wirt Krätz
Insgesamt 1,1 Millionen Euro hat Wiesn Wirt Sepp Krätz hintzerzogen. Nun will das Landgericht München am Freitag das Urteil fällen. Zunächst sollen vor dem Münchner Landgericht aber noch die Plädoyers gehalten werden. Krätz hat zugegeben, dass er im Hippodrom auf dem Oktoberfest und in seinem Lokal „Andechser am Dom“ insgesamt gut 1,1 Millionen Euro am Finanzamt vorbeigeschleust hatte. Für sein Geständnis hat ihm die Wirtschaftsstrafkammer eine Bewährungsstrafe von höchstens zwei Jahren in Aussicht gestellt, kombiniert mit einer hohen Geldstrafe.
rr/dpa
Kindesmissbrauch in über 200 Fällen: Siebeneinhalb Jahre Haft
Urteilsverkündung im Prozess gegen Kinderschänder
Kindesmissbrauch in Hunderten von Fällen – Dies wird einem 58-Järhigen vorgeworfen. Heute soll das Urteil vor dem Münchner Landgericht verkündet werden.
Der Familienvater soll sich an seinem Stiefsohn sowie den Töchtern eines Nachbarn und einer ehemaligen Angestellten vergangen haben. Der einschlägig vorbestrafte 58-Jährige hat die sexuellen Übergriffe gestanden. Während der mehrwöchigen Verhandlung hat sich durch eine Zeugenaussage herausgestellt, dass der Angeklagte auch Kinder einer Kita, in die sein leiblicher Sohn ging, sexuell missbraucht hatte.rr/dpa
Hoeneß-Prozess: Ankläger erkennen Selbstanzeige nicht an
Am 10. März, muss sich Bayern-Präsident Uli Hoeneß vor dem Landgericht München wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung rechtfertigen. Die Ankläger wollen es Hoeneß nicht leicht machen und mit harten Bandagen kämpfen, denn sie halten die Selbstanzeige nicht für strafmildernd, dies zumindest will der „FOCUS“ aus der Anklageschrift erfahren haben.
Laut „FOCUS“ halte die Staatsanwaltschaft München II die Selbstanzeige für grundsätzlich unwirksam. Sie könne damit nicht einmal strafmildernd wirken, geschweige denn strafbefreiend. Zudem weise die Selbstanzeige große Lücken auf, da detaillierte Gewinn- und Verlustrechnungen fehlen würden. Das würde bedeuten, dass die Selbstanzeige inhaltlich fehlerhaft ist.
Der „FOCUS“ berichtet weiterhin, dass die Staatsanwaltschaft es ablehne, die Selbstanzeige als strafmildernd zu werten. Ihrer Ansicht nach war die Steuerhinterziehung bereits vor Abfassen der Selbstanzeige durch Recherchen eines Stern-Redakteurs entdeckt worden. Die Staatsanwaltschaft sieht in der Selbstanzeige daher keinen Akt der Reue.
Uli Hoeneß soll zwischen 2003 und 2009 insgesamt 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen haben.
rr/FOCUS
Faustschlag ins Gesicht: Berufungsprozess gegen Polizisten
Prozessauftakt gegen ehemalige BayernLB-Vorstände
Kommende Woche müssen sich die ehemaligen Vorstände der Bayerischen Landesbank vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen Untreue vor, weil sie beim Kauf der Hypo Alpe Adria Millionen verschleudert haben sollen. Ob das Gericht dieser Ansicht folgt, ist zweifelhaft. Prozessauftakt ist kommenden Montag, den 27. Januar, vor dem Landgericht München. Neben dem ehemaligen Landesbank-Chef Werner Schmidt sind weitere sechs Vorstände angeklagt. Dem Prozess ging eine ungewöhnliche Auseinandersetzung zwischen Staatsanwaltschaft und Richtern um die Schuldfrage für das Milliardendebakel voraus.
rr/dpa
Prozessauftakt: 20-Jähriger wegen Mord angeklagt
Ein 20-Jähriger Münchner hatte vor einem Jahr eine ihm unbekannte junge Frau im Flur ihres Wohnhauses in Obersendling erstochen. Das Motiv ungewöhnlich: Der Schüler wollte so an die Wohnung der Frau herankommen. Diesen Beweggrund hat der laut vorläufigem Gutachten psychisch kranke 20-Jährige nach seiner Festnahme genannt. Der junge Mann wurde am 24. Januar 2013 festgenommen, den entscheidenden Hinweis bekam die Sonderkommission von einem Kollegen eines anderen Kommissariats. Demnach war der Schüler zuvor durch Gewaltfantasien aufgefallen.
Ab diesem Montag wird der Fall vor dem Landgericht München verhandelt. In dem voraussichtlich fünftägigen Prozess wird eine Jugendstrafkammer über die Unterbringung des Schülers in der Psychiatrie entscheiden.
rr/dpa