Die zuvorige Mindestlohngrenze von 8,84 Euro ist ab dem 01. Januar 2019 Geschichte. Das geht aus der kürzlichen Entscheidung des Bundekabinetts hervor: Der Mindestlohn soll demnach ab dem Neujahr auf 9,19 Euro erhöht werden.

Die zuvorige Mindestlohngrenze von 8,84 Euro ist ab dem 01. Januar 2019 Geschichte. Das geht aus der kürzlichen Entscheidung des Bundekabinetts hervor: Der Mindestlohn soll demnach ab dem Neujahr auf 9,19 Euro erhöht werden.
München: Der Mindestlohn ist für das Leben in Großstädten, wie etwa München, aus Sicht der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zu niedrig. «Wer zum Mindestlohn beschäftigt ist, kann in vielen Großstädten auch als Alleinstehender oft kein Leben ohne zusätzlichen Hartz-IV-Bezug führen», heißt es in einer Stellungnahme der Stiftung für die Mindestlohnkommission, die alle zwei Jahre die Höhe des Mindestlohns neu festsetzt.
Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne ist in Bayern um knapp die Hälfte gestiegen. Das geht aus der Halbjahresbilanz der Finanzkontrolle Schwarzarbeit hervor. Im ersten Halbjahr 2017 leiteten die Hauptzollverwaltungen im Freistaat (Augsburg, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim, Schweinfurt) 381 Verfahren ein. Das sind 124 mehr als im Vorjahreszeitraum.
Die Zunahme erklärt sich vor allem dadurch, dass auch die Zahl der Kontrollen gestiegen ist: Die bayerischen Zollbeamten führten 1739 Kontrollen mehr durch als im Vorjahreshalbjahr. «Wir kontrollieren verdachtsunabhängig», sagte eine Sprecherin des Münchner Hauptzollamts. «Ergibt sich aus einer Kontrolle ein Verdacht, wird daraus ein Ermittlungsverfahren.»
Sie ergänzte: «Wir können mehr kontrollieren, weil wir mehr Leute zur Verfügung haben.» Für die Mindestlohnkontrollen sieht der Zoll seit 2015 bundesweit 1600 neue Stellen vor. In München arbeiten etwa 110 Beamte in der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Nach und nach sollen es mehr werden, denn die Aufstockung ist noch nicht abgeschlossen.
Der Zoll kontrolliert verstärkt das Baugewerbe, das Hotel- und Gaststättengewerbe, da dort besonders häufig gegen den Mindestlohn verstoßen wird. In Deutschland galt seit 2015 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Seit 1. Januar 2017 müssen die Arbeitgeber 8,84 Euro zahlen. Wer sich nicht daran hält, muss mit Nachzahlungen und Bußgeldern rechnen.
dpa
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„Kein guter Tag für Deutschland“. So hat die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. den Bundestagsbeschluss, in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, kommentiert. „Der Mindestlohn erhöht die Arbeitskosten von Millionen Beschäftigten in Deutschland, mit unabsehbaren Folgen für Wachstum und Beschäftigung in unserem Land. Überall dort, wo Kunden nicht bereit sind, für die Dienstleistung oder das hergestellte Produkt mehr zu bezahlen, wird der Arbeitsplatz verschwinden“, erklärte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.
Dass bestimmte Praktika nun in den ersten drei Monaten statt nur sechs Wochen vom Mindestlohn ausgenommen werden und der Mindestlohn von Zeitungsausträgern zeitlich gestaffelt wird, wertete Brossardt als Schadensbegrenzung.„Das ändert aber nichts daran, dass der Mindestlohn grundsätzlich falsch ist: Er orientiert sich nicht an der Realität des Arbeitsmarkts.“
Brossardt kritisierte die Haftungsverschärfungen für Unternehmen. Nach den ursprünglichen Plänen der großen Koalition hätte ein Unternehmen seiner Pflicht genügt, wenn es beim Einsatz von Subunternehmen deren Zuverlässigkeit hinsichtlich der Zahlung des Mindestlohns gewissenhaft überprüft hat. „Diese Haftungsbefreiung wurde nun gestrichen. Damit ist jeder Unternehmer beim Einsatz eines Subunternehmens einem Haftungsrisiko ausgesetzt. Das ist falsch“, so Brossardt.
Die vbw erwartet zudem, dass durch den Mindestlohn auch ein neues Bürokratiemonster entsteht: So ist beispielsweise für viele Branchen eine Aufzeichnungspflicht für die geleistete Arbeit vorgeschrieben. Brossardt: „Dies ist überzogen und unverhältnismäßig. Immerhin wurde der ursprüngliche Vorschlag dahingehend verändert, dass die starren Vorschriften zu Arbeitszeitkonten nur gelten, soweit der Anspruch auf den Mindestlohn für die geleisteten Stunden nicht bereits durch Zahlung des verstetigten Arbeitsentgelts erfüllt ist. Die Regelung ist aber immer noch problematisch“, sagte Brossardt.
jn / vbw
Bayerns Wirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) hat sich dafür ausgesprochen, beim gesetzlichen Mindestlohn Rücksicht auf die Zeitungsverlage zu nehmen.
«Wir müssen die Einführung des Mindestlohns praktikabel und unbürokratisch umsetzen», forderte Aigner vor der Jahrestagung des Verbands bayerischer Zeitungsverleger am Mittwoch. «Im Sinne der Zeitungsverleger müssen wir zum Beispiel darauf achten, dass pauschalierte Vergütungen ohne ausufernde Dokumentationspflichten ermöglicht werden.»
Die große Koalition will 2015 einen einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro einführen. Über den Gesetzentwurf debattiert an diesem Donnerstag erstmals der Bundestag. Auf die Verlage kämen Belastungen von 225 Millionen Euro zu, warnte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger. Sollten die 160 000 Zusteller nicht mehr nach der Stückzahl ausgetragener Zeitungen, sondern pro Stunde bezahlt werden, könnten möglicherweise ganze Regionen nicht mehr beliefert werden.
«Die Zeitungsverleger haben gute Vorschläge auf den Tisch gelegt», betonte Aigner. «Zulagen und Zuschläge sollen auf den Mindestlohn angerechnet werden. Im Rahmen des laufenden Branchendialogs muss es hier zeitnah zu einer Klärung durch das Bundesarbeitsministerium kommen.» Die bayerischen Zeitungsverleger haben Aigner zu ihrer Jahrestagung am Mittwochabend in Halfing (Kreis Rosenheim) als Rednerin eingeladen.
Printmedien haben seit langer Zeit mit geringeren Umsätzen zu kämpfen. Durch den Trend, sich aktuelle Informationen direkt auf Smartphone, Tablet oder den Laptop zu holen und vom Kauf einer Tageszeitung abzusehen, stehen viele Zeitungsverlage vor der Insolvenz. Schlechte Druckverträge, wie z.B. bei der Münchner Abendzeitung, erschweren diesen Zustand zusätzlich. Die Abendzeitung hatte im März 2014 insolvenz angemeldet.
RG / dpa
Die CSU will, dass bei den Verhandlungen über den schwarz-roten Koalitionsvertrag beim Thema Mindestlohen Ausnahmen für bestimmte Bevölkerungsgruppen festgeschrieben werden sollen. Schüler, Studenten, Rentner und Ehrenamtler sollen grundsätzlich nicht den Regelungen des Mindestlohnes unterliegen, so Wirtschaftsministerin Ilse Aigner in einem Interview mit der „Passauer Neuen Presse“
„Erstens muss das Ehrenamt zwingend vom Mindestlohn ausgenommen werden. Aufwandspauschalen für Trainer und Übungsleiter, etwa im Sportverein, sind kein Lohn, sondern Anerkennung“, sagte Aigner. „Zweitens sind Schüler, Studenten und Rentner, die einen Zuverdienst haben, anders zu behandeln als Arbeitnehmer, die mit einer Vollzeittätigkeit ihren Lebensunterhalt verdienen.“
Anders sei die Situation jedoch, wenn ein junger Mensch nach seinem Studium mit Praktika abgespeist werde. „Mit abgeschlossenem Studium ist ein Mindestlohn gerechtfertigt, auch wenn es sich formal um ein Praktikum handeln sollte.“ Ganze Branchen oder bestimmte Tätigkeiten aus der Mindestlohnregelung auszunehmen, bezeichnete Aigner als „schwierig“.
rr/dpa
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