Übergriffe auf Polizisten und andere Einsatzkräfte sollen künftig härter bestraft werden. Dies wird auch in Bayern begrüßt. Im Freistaat nimmt die Zahl solcher Übergriffe aber weiter zu.

Übergriffe auf Polizisten und andere Einsatzkräfte sollen künftig härter bestraft werden. Dies wird auch in Bayern begrüßt. Im Freistaat nimmt die Zahl solcher Übergriffe aber weiter zu.
Am Samstag meldete sich bei der Polizei in Rosenheim ein unbekannter Anrufer, der androhte, am Schlierseer Seefest eine Bombe zu zünden. Wenig später gelang es der Polizei dann den 22-jährigen Trittbrettfahrer festzunehmen. Auf ihn kann eine saftige Strafe zukommen.
Nach einer Übersicht der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt, muss die Deutsche Bahn erheblich weniger Strafzahlungen als im Vorjahr an den Freistaat Bayern leisten, da sie pünktlicher und sauberer war. Weiterlesen →
Jeder dritte Jurastudent am Anfang seiner Ausbildung will heute die Todesstrafe zurück. Genauso viele empfinden selbst eine lebenslange Haft bei manchen Straftaten noch als zu mild. Laut einer Studie wächst der Wunsch nach hohen Strafen.
Die Geiselnahme, die am Montag ganz Ingolstadt in Atem gehalten hat, soll nicht ohne Folgen bleiben: Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) nimmt den Vorfall zum Anlass, erneut härtere Gesetze gegen Stalking zu fordern. Der Grund: Der junge Mann, der über mehrere Stunden zeitweise drei Menschen in seiner Gewalt hatte, war bereits wegen Stalkings vorbestraft.
Merk fordert nun politische Konsequenzen: Das seit 2007 gültige Gesetz, das Stalking unter Strafe stellt, greife erst, wenn das Opfer durch die Tat schwerwiegend in seiner Lebensgestaltung beeinträchtigt worden sei. In einem Interview mit der „Augsburger Allgemeinen“ sagte Merk: «Es muss reichen, dass die Attacken eines Stalkers geeignet sind, die Lebensführung des Opfers schwerwiegend zu beeinträchtigen.»
Der bayerische Entwurf für eine Gesetzesänderung liege auf dem Tisch, sagte die CSU-Politikerin an die FDP im Bund und andere Bundesländer gerichtet, die bislang einer Verschärfung skeptisch gegenüberstehen.
Weil der Geiselnehmer von Ingolstadt einer Mitarbeiterin des Rathauses schon seit geraumer Zeit nachgestellt hatte, hatte er dort bereits Hausverbot – Ende Juli wurde er wegen Stalkings, Beleidigung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Laut einem Gutachter war damals nicht zu erwarten, dass der Mann eine schwerwiegende Straftat begeht.
mt / dpa
Wir verwenden Cookies , um die Webseiten optimal gestalten zu können und Ihnen ein hohes Maß an Benutzerfreundlichkeit zu bieten.
Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert. Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis diese automatisch gelöscht werden oder Sie diese manuell in Ihren Browsereinstellungen löschen. Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen. Zudem werden die Cookies zur anonymen statistischen Auswertung für die Dauer einer Sitzung verwendet. Der Cookie enthält keine personenbezogenen Daten und ist nicht geeignet, Sie auf den Websites Dritter zu identifizieren.
Sie können selbst entscheiden, welche Cookies Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund Ihrer individuellen Einstellungen ggf. nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite verfügbar sind. Weitere Informationen zur Verwendung von Cookies, der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Diese Cookies sind für den Betrieb der Webseite zwingend notwendig und ermöglichen neben Grundfunktionen wie Seitennavigation sicherheitsrelevante Funktionalitäten.
Um unser Angebot und unsere Webseite stetig zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen, Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Webauftritts ermitteln und die Inhalte optimieren.
Um die Inhalte des Internetauftritts optimal auf Ihre Bedürfnisse auszurichten, können wir Informationen über Sie speichern, die sich aus Ihrer Nutzung ergeben.