Am Mittwoch (14.11.) entscheidet der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München, ob sich ein bayerischer Polizist trotz Verbots des Polizeipräsidiums eine sichtbare Tätowierung stechen lassen darf. Die Gewerkschaft der Polizei schätzt den Ausgang der Verhandlung als Grundsatzurteil mit Signalwirkung ein.

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