Seit zwei Jahren können die Richter jugendlichen Straftätern einen Warnschussarrest verordnen – als letzte Warnung vor einer echten Knastkarriere. Die Fallzahlen in Bayern steigen, aber die Diskussion geht weiter.

Seit zwei Jahren können die Richter jugendlichen Straftätern einen Warnschussarrest verordnen – als letzte Warnung vor einer echten Knastkarriere. Die Fallzahlen in Bayern steigen, aber die Diskussion geht weiter.
Bayern ist Spitzenreiter beim Gebrauch des Warnschussarrestes.
Nach einer Umfrage der „Süddeutschen Zeitung“ würde in den meisten Bundesländern nur wenig Gebrauch davon gemacht. Laut SZ wurden bundesweit bislang nur gut 400 Warnschussarreste ausgesprochen. Spitzenreiter ist Bayern, wo Jugendrichter die Strafe 92 Mal verhängten. In Berlin, Brandenburg und Bremen dagegen wurden zusammen nur drei Warnschussarreste verhängt.
Vor einem Jahr, im März 2013, wurde der Warnschussarrest für jugendliche Straftäter eingeführt. Demnach können Gerichte junge Straftäter zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe auch bis zu vier Wochen lang in Arrest schicken. Der bayerische Justizminister Winfried Bausback sagte der Zeitung: „Sie können einem jungen Verurteilten so das Unrecht und die Konsequenzen seines Fehlverhaltens nachdrücklich und spürbar vor Augen führen.“ Laut Jugendrichter Christian Gassner sagte könne im Idealfall ein solcher „kurzer, scharfer Schock“ junge Straftäter für die Zukunft lernen lassen. Das brandenburgische Justizministerium dagegen verweist auf eine Studie aus dem Jahr 2010, wonach die Rückfallquote nach Jugendarrest bei 70 Prozent liege.
rr/dpa
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