Tag Archiv: Zug

Körperliche Attacke gegen DB-Mitarbeiterin in Regionalzug
Am Mittwoch, den 22. Mai, gab es einen körperlichen Angriff gegen eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn. Erst durch den Eingriff von Passanten und Bundespolizei konnten die Attacken gestoppt werden.
Um 19.40 Uhr kam es unmittelbar vor dem Betriebshalt des RE62772 zu einem körperlichen Übergriff auf eine Zugbegleiterin. Der 21-jährige Deutsche, der bereits zuvor wegen seines aggressiven Verhaltens von der Weiterfahrt ausgeschlossen war, bedrängte die 54-Jährige körperlich. Als diese um Hilfe schrie, kamen ihr drei Mitglieder einer Reisegruppe und ein Ehepaar zu Hilfe. Der Angreifer schlug daraufhin einer zu Hilfe gekommenen 55-Jährigen in Gesicht. Den anderen Helfern gelang es kurz darauf, den 21-Jährigen am Boden zu fixieren.
Verständigte Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den Mann nach dem Halt des Zuges in Geltendorf fest. Auf dem Weg zur Dienststelle versuchte der junge Mann mehrfach die Einsatzkräfte anzugreifen und spuckte um sich.
Erste Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits mehrfach durch Betäubungsmittelkriminalität aktenkundig wurde, und zudem als psychisch auffällig gilt. Der Kauferinger wurde daraufhin in eine psychiatrische Klinik in Landsberg am Lech gebracht. Zudem ermittelt die Bundespolizei nun wegen Körperverletzung und Beleidigung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen den 21-Jährigen.
Die Zugbegleiterin wurde körperlich nicht verletzt, beendete jedoch nach der Fahrt ihren Dienst und wurde von einem weiteren DB-Mitarbeiter betreut.
P.G.

Wieder stirbt Jugendlicher durch Stromschlag auf Zug – Nach München-Haar nun ein weiterer Todesfall in Niederbayern.

Zug, Bahn oder Bus zu spät – Geld zurück?
Zug und S-Bahn
Nutzer von Zug und S-Bahn haben Ansprüche bei Verspätung oder Ausfall aufgrund der sogenannten Fahrgastrechte. Diese gelten seit 2009 basierend auf einer europäischen Verordnung einheitlich in Deutschland und Europa. Einen Anspruch auf Entschädigung hat man hier nicht nur bei technischen Störungen, sondern auch beispielsweise bei Streik oder schlechten Wetterbedingungen. Ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof, erhalten Kunden 25 % des gezahlten Ticketpreises für die einfache Fahrt von der Deutschen Bahn zurück. Ab einer Verspätung von 120 Minuten sind es 50 %. Bei Hin- und Rückfahrtickets wird die Hälfte des gezahlten Preises als Grundlage verwendet. Bei Zeitkarten werden maximal 25 % des Zeitkartenwertes entschädigt, also bei Zeitkarten des Nahverkehrs wären das 1,50 € (2. Klasse). Wer eine Wochen- oder Monatskarte besitzt, kann die Verspätungsfälle erst nach Ablauf der Geltungsdauer gesammelt einreichen. Jedoch werden Beträge von weniger als 4 € nicht ausgezahlt, deshalb müssen Verspätungen gesammelt werden, bis dieser Betrag erreicht wird. Um die Ansprüche geltend machen zu können, muss ein sogenanntes Fahrgastrechte Formular ausgefüllt werden, das man entweder von den Zugbegleitern, bei den Servicestellen der DB oder auf deren Homepage bekommt. Auf diesem Formular sollte bestenfalls die Verspätung von einem der Zugbegleiter oder den Mitarbeitern der DB Servicestellen bestätigt werden. Das Formular kann dann in allen Servicestellen der DB, in den Verkaufsstellen teilnehmender Eisenbahnunternehmen abgegeben werden oder per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte gesendet werden. Spätestens ein Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte, muss die Entschädigung beantragt werden. Zum Formular muss auch die Fahrkarte eingereicht werden. Hier geht’s zum Fahrgastrechte Formular.U-Bahn, Bus und Tram
Die Münchner Verkehrsgesellschaft bietet ihren Fahrgästen eine Garantie als freiwillige Zusatzleistung. Hier gibt es bereits bei einer Verspätung von mehr als 20 Minuten eine Entschädigung. Dabei wird der Wert einer Single-Tageskarte für den Innenraum erstattet. Verpasst man den letzten Anschluss des Tages aufgrund einer Verspätung der MVG, erhält man die Taxikosten bis 25 Euro zurück. Von dieser Garantie jedoch ausgenommen sind angekündigte Maßnahmen wie beispielsweise Baustellen oder Veranstaltungen. Auch bei verstopften Straßen, extremen Wettersituationen, Falschparkern, Unfall, Streik oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen gibt es keine Erstattung. Da es sich um eine freiwillige Zusatzleistung handelt, besteht keine gesetzliche Verpflichtung oder Rechtsanspruch. Diese MVG Garantie gilt für U-Bahn, Tram und Bus. Verspätungen bei S-Bahn und den Regionalbuslinien (Liniennummern ab 200) sind dabei nicht inbegriffen. Für eine Erstattung muss ein Onlineformular auf der Seite der MVG ausgefüllt werden. Wichtig dabei ist, dies möglichst zeitnah zu tun, denn nach mehr als 10 Tagen wird der Antrag nicht mehr bearbeitet. Hier geht’s zum Formular. Welche Rechte ihr als Fluggast habt, könnt ihr hier nachlesen.
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