U-Bahn-Station in München

U-Bahn-Fahrer soll 18-Jährige vergewaltigt haben: Entsetzen über Angebot der MVG

Eine 18-jährige Münchnerin soll im Juli in einer U-Bahn eingeschlafen und von dessen Fahrer vergewaltigt worden sein. Heute beginnt der Prozess gegen den 58-Jährigen. Unterdessen sorgt die Meldung über ein anschließendes Angebot eines mittlerweile ehemaligen MVG-Mitarbeiters für Entsetzen. Der Frau soll eine kostenlose Sonderfahrt mit einer Tram angeboten worden sein.

 

Am Samstag, den 16.06.2018, soll eine 18-Jährige in einer Münchner U-Bahn eingeschlafen und bis zur Wendeschleife „Klinikum Großhadern“ mitgefahren sein. Dort, so stellte es sich laut Polizeiangaben auch auf Videoaufzeichnungen dar, soll sich dann der Fahrer des Zuges an ihr vergangen haben. (Wir berichteten.) Auf Nachfrage der Beamten konnte sich die Frau damals nur teilweise an das Geschehene erinnern. Als sie aufwachte, habe sie festgestellt, dass ein fremder Mann seine Hand in ihrer Hose hatte. Sie verließ daraufhin die U-Bahn.

 

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Der U-Bahn-Fahrer aus dem Landkreis Pfaffenhofen wurde im Anschluss wegen Vergewaltigung einer Widerstandsunfähigen und unterlassener Hilfeleistung angezeigt. Für die Tat muss er sich ab heute vor Gericht verantworten.

 

Entsetzen und Unverständnis über telefonisches Angebot der MVG

 

Ein Angebot, das ein Mitarbeiter der MVG der jungen Frau im Anschluss telefonisch gemacht haben soll, sorgt unterdessen für Entsetzen. Wie die tz berichtet, habe dieser ihr eine kostenlose Sonderfahrt mit einer Tram, wie zum Beispiel der Party-Tram angeboten. Die MVG bestätigte uns den Kontakt und gab an, dass dieser über die Polizei vermittelt wurde. Laut eines Statements sei es aber nicht um Entschädigung oder Wiedergutmachung gegangen, sondern um ein Zeichen der Anteilnahme und Unterstützung. Ein bitterer Beigeschmack bleibt dennoch. Der Mitarbeiter, der die Frau angerufen habe, sei mittlerweile nicht mehr bei der MVG beschäftigt, ebenso der beschuldigte U-Bahn-Fahrer.

 

Das komplette Statement der MVG lesen Sie hier:

 

Es ging nicht um eine „Entschädigung“ oder Wiedergutmachung, sondern schlichtweg um ein Zeichen unserer Anteilnahme und Unterstützung. Wir wollten unsere Bestürzung über die mutmaßliche Tat und unser aufrichtiges Bedauern zum Ausdruck bringen. Uns war daran gelegen, der Dame zu verdeutlichen, dass uns dieser Fall sehr betroffen gemacht hat und wir im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen wollen. Ferner wollten wir ihr auch persönlich mitteilen, dass der beschuldigte Mitarbeiter nicht mehr als U-Bahnfahrer tätig ist und unser Unternehmen verlassen hat. Unsere Hoffnung war, damit auch einen Beitrag dazu zu leisten, dass die Kundin die MVG infolge der Geschehnisse nicht nur negativ wahrnimmt.

 

Unser Mitarbeiter hatte der Dame vorgeschlagen, eine Sonderfahrt mit einer Trambahn zur Verfügung zu stellen. Die Fahrt hätte die Kundin nach eigenen Wünschen selbst gestalten können. Eine Sonderfahrt ist eine exklusive Fahrt außerhalb des regulären Linienbetriebs, keine öffentliche Veranstaltung. Von uns aus waren wir allerdings nicht auf eine Sonderfahrt festgelegt. Es handelte sich um einen gut gemeinten Vorschlag. Selbstverständlich hätte die Kundin auch andere Vorstellungen artikulieren können. Dies wurde ihr auch so gesagt.

 

Es ist zutreffend, dass der Mitarbeiter, der mit der Frau telefoniert hat, heute nicht mehr für uns arbeitet. Angesichts Ihrer Fragestellung und unsere bisherigen Ausführungen fügen wir gerne hinzu: Der Wechsel in ein anderes Unternehmen steht in keinem Zusammenhang mit dem Thema Ihrer Anfrage. Es tut uns sehr leid, falls sich unser Mitarbeiter missverständlich oder unangemessen ausgedrückt haben sollte bzw. wenn unsere Geste womöglich anders als beabsichtigt angekommen ist.

 

Der betreffende U-Bahnfahrer ist nicht mehr in unserem Unternehmen beschäftigt. Er hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe selber gekündigt und ist damit einer fristlosen Entlassung zuvorgekommen. Im Mitarbeiterkreis war die mutmaßliche Tat ein großes Gesprächsthema. Sie hat zu großer Betroffenheit geführt und in der Belegschaft massive Sorgen darüber ausgelöst, dass das Ansehen aller U-Bahnfahrer in Mitleidenschaft gezogen wird. Hier standen wir begleitend und beratend zur Seite, auch mit Unterstützung unseres hauseigenen Sozialdienstes. Darüber hinaus haben wir wie oben beschrieben versucht, auf die betroffene Dame zuzugehen, um hier ebenfalls ein Zeichen zu setzen und uns nicht nur über die Medien zu dem Fall zu äußern.

Wir bedauern zutiefst, wenn wir damit Irritationen hervorgerufen haben.

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