Zollkontrolle bei Postsendungen — © Zollkontrolle bei Postsendungen, Hauptzollamt München
Zollkontrolle bei Postsendungen, Hauptzollamt München

Vorsicht beim Onlinekauf von Weihnachtsgeschenken!

Bald ist Weihnachten und die Suche nach Geschenken beginnt. Viele bestellen dabei lieber im Internet, als in überfüllte Geschäfte zu gehen. Beim Onlinekauf gibt es aber einiges zu beachten.

 

Wer seine Geschenke online kauft, sollte immer auch darauf achten, woher sie kommen. Werden diese nämlich aus einem Land außerhalb der Europäischen Union verschickt, könnten möglicherweise neben den Versandkosten auch Einfuhrabgaben, Zölle und Verbrauchsteuern anfallen. „Nicht jedes vermeintliche Schnäppchen im Internet ist am Ende auch billiger“, warnt Gerhard Rittenauer, Leiter des Hauptzollamtes München.

 

Ob Zölle und Steuern anfallen, hängt vom Warenwert ab. Dabei ist entscheidend was tatsächlich gezahlt wurde. So werden Portokosten, die im Rechnungsendbetrag enthalten sind, nicht herausgerechnet. Für Postsendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

 

  • Warenwert bis 22 Euro: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer fallen nicht an. Verbrauchsteuern, wie zum Beispiel für Alkohol oder Tabak, werden aber schon erhoben.
  • Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Eine Einfuhrumsatzsteuer von 19% (ermäßigter Steuersatz von 7 % bei Lebensmitteln oder Büchern) wird erhoben und gegebenenfalls auch Verbrauchsteuern. Zoll fällt hier nicht an.
  • Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.

 

Aufpassen sollte man auch bei Markenprodukten. Laut dem Hauptzollamt München steigt die Zahl der Fälschungen und Plagiate kontinuierlich an. Produkte werden widerrechtlich mit Namen und Kennzeichen des Originalherstellers versehen und täuschen zusammen mit dem ähnlichen Aussehen über Herkunft und Qualität.

 

Auch wenn ein Artikel nur für den Privatgebrauch gekauft wird, können geschäftliche Zwecke vermutet werden, wenn der Absender unternehmerische Ziele mit dem Verkauf verfolgt. Häufig kommen solche Waren aus Nicht-EU-Staaten. Da diese nicht in den Wirtschaftskreislauf kommen dürfen, wird dieser illegale Warenverkehr vom Zoll überwacht.

 

Weitere Informationen zu Sendungen aus einem Nicht-EU-Staat gibt es hier oder in der „Zoll und Post“-App, die im Google Play Store und im Apple App Store kostenlos zum Download zur Verfügung steht.

 

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