Geschenke zu Weihnachten aus dem Ausland? — © Symbolbild
Symbolbild

Weihnachtsgeschenke online bestellen? Der Zoll warnt

Zu Weihnachten beschenken wir unsere Liebsten mit Allerhand. Und da man Allerhand oft im Ausland günstiger bekommt als hier, ist Online-Shopping zu dieser Jahreszeit besonders beliebt ist. Doch der Münchner Zoll warnt: Nicht überall, wo Schnäppchen draufsteht, ist auch tatsächlich ein Schnäppchen drin.

 

Online-Shopping ist eine geniale Sache. Vor allem zur Weihnachtszeit erspart der Versandhandel eine Menge Stress. Man klickt sich bequem seine Einkäufe zusammen und ein paar Tage später trudeln die Geschenke dann zu Hause ein. Vorbei sind die Zeiten, als man sich dazu notgedrungen mit hunderttausend anderen in die Einkaufsstraßen der Stadt pressen musste. Schöne neue Welt.

 

Doch auch das Shopping im Internet birgt seine Risiken: Bei Kleidung kann man sich nie wirklich sicher sein, ob es passt. Bei gebrauchten Dingen weiß man nicht, ob der Zustand wirklich noch so toll ist wie beschrieben. Und vor allem ist nie klar, ob die bestellte Ware noch rechtzeitig ankommt. Nimmt man das potenzielle Geschenk direkt aus dem Laden mit, muss man sich darüber keine Sorgen machen.

 

Im Internet lauern aber auch andere Gefahren. „Versendet der Onlinehändler seine Waren nämlich aus einem Drittland in die Europäische Union, so fallen neben den Versandkosten möglicherweise auch noch die Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Zölle an, was ganz schnell den Spaß am Schenken verdirbt“, so die Sprecherin des Hauptzollamts München, Marie Müller.

 

Das kann unter Umständen richtig teuer werden. Zu beachten sind dabei die jeweiligen Warenwerte:

 

  • Warenwert bis 22 Euro: Hier fallen kein Zoll und keine Einfuhrumsatzsteuer an. Die Verbrauchsteuern, wie z.B. für Alkohol oder Tabak, werden allerdings erhoben.

 

  • Warenwert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer (19% oder 7%) und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

 

  • Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls die Verbrauchsteuern an.

 

Dieser Beitrag ist leider noch nicht verfügbar

 

Besonders pikant sind Bestellungen von vermeintlichen Markenprodukten, die sich später als Fälschungen entpuppen. Fängt der Zoll diese nämlich ab, werden sie beschlagnahmt. Gefälschte Produkte dürfen nämlich nicht in den Wirtschaftskreislauf der Bundesrepublik eingebracht werden. Darauf zu achten, ist eine der Hauptaufgaben des Zolls. Vermeiden Sie also Bestellungen bei unseriösen Händlern.

 

Weitere Infos zu Zollbestimmungen, Einfuhrsteuern und Co. finden Sie übrigens auf den Webseiten des Zolls.

Das könnte Dich auch interessieren

Bild von Kurt Bouda auf PixabayAnzeige20. Nov. 2025 11:03Wenn Lichter Geschichten erzählen – warum Weihnachtsbeleuchtung mehr ist als nur DekorationWenn die Tage kürzer werden und die Dunkelheit früher über Straßen und Gärten fällt, beginnt eine besondere Zeit. Es ist die Jahreszeit, in der Fenster zu leuchten beginnen, Dachgiebel …20. Nov. 2025 11:03Bild von Jerzy auf PixabayAnzeige8. Okt. 2026 21:18Schmeckt's in München? So lernen Kinder von klein auf den Spaß an gesundem EssenGerade auf der Wiesn sehen wir jedes Jahr aufs Neue, wie sehr gutes Essen und geselliges Trinken in München zur echten Lebensfreude gehören. Doch wie geben wir genau diese unbeschwerte …8. Okt. 2026 21:18Max Vakhtbovych auf PexelsAnzeige8. Okt. 2026 15:08Ideen: Rohre verkleiden an Wand, Ecke und DeckeFrei liegende Rohre lassen sich am saubersten verkleiden, wenn die Lösung vom Verlauf der Leitung ausgeht: Heizungsrohre entlang der Wand, senkrechte Rohre in der Raumecke und …8. Okt. 2026 15:08Bild von Alexa auf PixabayAnzeige5. Okt. 2026 15:19Pferdehaltung im Münchner Umland: Worauf es bei einem wettergeschützten Platz auf der Weide ankommtEin Unterstand auf der Pferdeweide wird leicht auf seine sichtbarste Aufgabe reduziert: ein Dach gegen Regen und Sonne. Für die praktische Nutzung ist jedoch die Fläche unter und …5. Okt. 2026 15:19
expand_less