„Haben Sie ein Praktikum gemacht?“ diese Frage bekommt man des Öfteren bei einem Vorstellungsgespräch gestellt. Eine Münchnerin kann das mit Sicherheit bejahen. Mehr als 5 Jahre war Sie als Praktikantin für 300 Euro monatlich angestellt – bei 43 Wochenstunden.
Schuften für einen Hungerlohn. Für Studenten die in ihren Ferien „Berufserfahrung“ sammeln wollen, ist das gang und gäbe. Für die Münchnerin, die mehr als 5 Jahre als Praktikantin angestellt war, war es das auch. 2009 unterschrieb sie einen Praktikumsvertrag zur Ausbildung als Finanzfachwirtin. Nun muss ihre frühere Arbeitgeberin knapp 50 000 Euro an Vergütung, Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen.
Die Frau hatte geklagt und das Landesarbeitsgericht München gab ihr jetzt recht und bestätigte das Urteil aus erster Instanz.
Die Klägerin arbeitete von September 2009 bis März 2015 zu in einem Praktikumsvertrag festgelegten Konditionen. Nachträglich forderte sie dann eine Vergütung von 8,50 Euro pro Stunde durch die Arbeitgeberin. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.