Mo., 15.01.2018 , 16:48 Uhr

"Acht Monate pro Leben" - Die Angehörigen im Amok-Prozess

Am 20. Verhandlungstag im Prozess um den Amoklauf von München hat die Nebenklage das Wort. Die geht nicht nur zimperlich mit dem angeklagten Waffenhändler, sondern auch mit der Anklage um. Auch Angehörige der neun Todesopfer melden sich.

 

München: Im Prozess gegen den Waffenbeschaffer des Münchner Amokläufers fordert die Nebenklage eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Angeklagte Philipp K. habe jederzeit damit rechnen müssen, dass Menschen mit der von ihm verkauften Waffe getötet oder verletzt werden könnten, argumentierten die Vertreter der Hinterbliebenen am Montag vor dem Münchner Landgericht I. «Das war ihm aber egal», hieß es von einem der Rechtsanwälte.

 

Die Anklage wirft dem 33-Jährigen aus Marburg (Hessen) unter anderem illegalen Waffenhandel, fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vor. Er hatte zu Prozessbeginn im vergangenen August zugegeben, dass er die Schusswaffe verkauft hatte, mit der der 18-jährige David S. am 22. Juli 2016 am Münchner Olympia-Einkaufszentrum neun Menschen und sich selbst erschoss. Die meisten Opfer hatten einen Migrationshintergrund.

 

Mehrere Vertreter der Nebenklage betonten, dass der Waffenhändler stolz auf die Tat seines Kunden gewesen sei und keine Reue empfinde. Er habe sich in den 100 bisherigen Verhandlungsstunden nicht dazu geäußert und sich nicht persönlich entschuldigt. Angeklagter und Amokläufer einte eine rechte Gesinnung. «Sie waren Brüder im Geiste», sagte etwa Rechtsanwalt Jochen Uher, der das erste Plädoyer der Nebenklage hielt.

 

Für die dem Waffenhändler zur Last gelegten Verstöße forderte Uher eine Haftstrafe von mindestens elf Jahren. Der gebürtige Kölner, der seine Ware unter dem Pseudonym «rico» über das Darknet verkauft hatte, habe nach dem Motto gehandelt: «Was kümmert mich das Leid der anderen – Hauptsache, der Umsatz stimmt», sagte Uher. Ein weitere Opfer-Vertreter plädierte für mindestens zehn Jahre Haft.

 

Die anderen Nebenklage-Anwälte schlossen sich der Forderung an, viele von ihnen verzichteten aber auf formale Strafanträge. Schwerpunkt der Plädoyers war die Forderung nach einem rechtlichen Hinweis, der eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord in den Bereich des Möglichen bringen würde. Dafür spreche unter anderem die Tatsache, dass K. als Waffenhändler lange sehr aktiv war und auch nach dem Amoklauf nicht damit aufhörte. Verdeckte Ermittler hatten ihn im August 2016 bei einer vermeintlichen Waffen-Übergabe in Marburg überführt.

 

Das entscheidende Indiz sei aber, dass er den Amokläufer drei Mal gefragt habe, was er mit der Waffe vorhabe. «Du machst doch keinen scheiß», soll er S. laut Aussage eines Mithäftlings gesagt haben. Er habe geahnt, was mit der Glock 17 und den mehr als 450 Schuss Munition geschehen sollte und es gebilligt.

 

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits am vergangenen Mittwoch plädiert und wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, fahrlässiger Tötung in neun und fahrlässiger Körperverletzung in fünf Fällen eine Haftstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten gefordert. Für die aus Sicht der Opfer zu milde Strafforderung hagelte es viel Kritik von der Nebenklage. Das seien «acht Monate pro Leben», sagte der Vater eines getöteten Mädchens.

 

Die Hinterbliebenen hätten «Recht auf Rechtssprechung, aber kein Anrecht auf Gerechtigkeit», sagte eine Mutter, die ihren Sohn verloren hat. Der Vater eines getöteten Jungen erklärte, er werde das Urteil unter keinen Umständen annehmen. Mehrere Angehörige verließen den Gerichtssaal am Montag unter Tränen, als ein Nebenklage-Vertreter in seinem Plädoyer über die Anzahl der Schüsse sprach, die die Todesopfer getroffen hatten.

 

Der Prozess wird am Freitag mit einem weiteren Plädoyer der Nebenklage und der Verteidigung fortgesetzt. Ein Urteil kann zwar nicht ausgeschlossen werden, ist aber eher unwahrscheinlich.

 

dpa

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