Mi, 09.03.2016 , 12:00 Uhr

Aussage gegen Aussage im NSU-Prozess: Angeklagter belastet Wohlleben

Im NSU-Prozess hat der Mitangeklagte Carsten S. die Vorwürfe des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben zurückgewiesen – und diesen im Gegenzug erneut belastet. S. bekräftige am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht seine Aussage vom Prozessbeginn.

 

– Den Auftrag zur Beschaffung der Mordwaffe für den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) habe ihm Wohlleben gegeben – und nicht die mutmaßlichen NSU-Terroristen. Und auch das Geld zur Bezahlung der Waffe habe er von Wohlleben bekommen.

 

 

Beide, S. und Wohlleben, sind angeklagt, weil sie gemeinsam die Mordwaffe vom Typ «Ceska» organisiert haben sollen. Mit dieser Pistole sollen die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun türkisch- und griechischstämmige Gewerbetreibende aus fremdenfeindlichen Motiven heraus ermordet haben.

 

 

Tatsächlich hatte S. die Waffe einst beschafft – und dies bereits im Ermittlungsverfahren und gleich zu Beginn des NSU-Prozesses vor bald drei Jahren gestanden. Wohlleben, der sich erst nach jahrelangem Schweigen im vergangenen Dezember zu Wort meldete, stellte die Vorgeschichte allerdings ganz anders dar: S. habe den Auftrag direkt von Uwe Mundlos oder Uwe Böhnhardt bekommen. Und er – Wohlleben – sei auch nicht in die Bezahlung der Waffe involviert gewesen; er habe S. kein Geld gegeben.

 

dpa

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