Fr., 24.03.2017 , 12:22 Uhr

Ausweisfälschung, unerlaubte Einreise & Co. - Bundespolizei vollzieht drei Haftbefehle

Gestern, am 24.03.2017 vollstreckte die Bundespolizei München gleich drei offene Haftbefehle.

 

Der erste Haftbefehl, den die Bundesbeamten vollstrecken konnten, war am 08.03.17 von der Staatsanwaltschaft Traunstein erlassen worden. Er richtete sich gegen einen 22-jährigen Somalier aus einem Asylantenheim. Grund war das Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen. Die ausgeschriebene Strafe in Form der Zahlung von 630 Euro, oder einer alternativen Ersatzfreiheitsstrafe von 56 Tagen konnte die Polizei erfolgreich einfordern: Der Mann konnte die Summe selbst durch 250 Euro und durch Hilfe mehrerer Freunde schließlich auch im vollen Umfang begleichen.

 

Anders erging es einem 22-jährigen Nigerianer, der die Geldstrafe von 660 Euro nicht aufbringen konnte und daher in Begleitung der Beamten in der JVA Stadelheim seine Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen antreten musste. Der Haftbefehl war von der Staatsanwaltschaft München II auf Grund der unerlaubten Einreise des Nigerianers erlassen worden.

 

Zu guter Letzt erwischten die Beamten der Bundespolizei bei einer Personenkontrolle auch noch einen 38-jährigen Polen, welcher von der Staatsanwaltschat München I aufgrund des Erschleichens von Leistungen gesucht wurde. Auch er konnte, wie der Somalier zuvor, die von ihm geforderte Summe von über 378,50 Euro durch Hilfe eines Bekannten erbringen und somit der Haftstrafe von 20 Tagen in einer JVA entgehen.

 

Die Polizei München hat am 16.03.2017 die Kriminalitätsstatistik für 2016 veröffentlicht – mehr dazu gibt es hier.

 

kw

Bundespolizei Haftbefehl Personenkontrolle Staatsanwaltschaft München Vollstreckung

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