Das auch Softairpistolen unter das deutsche Waffengesetz fallen, musste ein Mann aus dem Raum Fürstenfeldbruck erfahren. Der 39-Jährige hatte im Internet eine sogenannte Softairwaffe bestellt, die er nun beim Münchner Zoll abholen durfte. Gegen den Mann wird ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Eine Softairwaffe ohne Kennzeichnung haben Zollbeamte in einem Paket aus Japan entdeckt. Diese hatte ein 39 Jahre alter Mann aus dem Raum Fürstenfeldbruck im Internet erworbenen. Er hate die Pistole über einen Online-Shop in Japan bestellt. Dabei ahnte er offensichtlich nicht, dass er damit gegen das Waffengesetz verstoßen hatte.
„Beim Zollamt Garching-Hochbrück werden jährlich rund 55.000 Postsendungen aus Nicht-EU Ländern abgefertigt. Viele dieser Sendungen können den Empfängern jedoch nicht übergeben werden, da Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.“, so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Die Softairwaffe musste er beim Münchner Zoll abholen. Die Unwissenheit des Käufers schützt allerdings nicht vor einer Strafe. Auch in diesem Fall wurde durch die Zöllner ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt München übernommen.