Das Urteil ist rechtskräftig: Freiheitsstrafe von 10 Monaten wegen Körperverletzung, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts München vom 06.08.2013 wurde heute als unbegründet verworfen.
Die Strafkammer sah nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Rechtfertigung des Faustschlags des Angeklagten in das Gesicht der Geschädigten durch Notwehr nicht als gegeben an. Aufgrund der Aussage der Geschädigten und weiterer Zeugen gelangte das Gericht zu der Überzeugung, dass ein Kopfstoß seitens der Geschädigten objektiv nicht bevorstand.
Die Freiheitsstrafe von 10 Monaten erachtete die Kammer für tat- und schuldangemessen. Auch die Strafaussetzung zur Bewährung hielt die Strafkammer wegen der günstigen Prognose für gerechtfertigt. Die Bewährungszeit wurde auf 2 Jahre festgesetzt, dem Angeklagten wurde auferlegt, einen Geldbetrag in Höhe von 4.000,00 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zu zahlen.
jn / Oberlandesgericht München