Wie Ministerpräsident Markus Söder am Freitag bei einer Pressekonferenz der Staatsregierung mitgeteilt hat, wird der Unterricht an allen bayerischen Schulen eingestellt. Auch Kindergärten und Kitas bleiben ab Montag, 16. März bis voraussichtlich 20. April geschlossen. In bestimmten Fällen gibt es eine Notfallbetreuung, damit Eltern weiterhin arbeiten können.
„Die getroffenen Maßnahmen dienen der Verlangsamung des Infektionsgeschehens in Bayern und zum Schutz gefährdeter Gruppen. Dadurch werden infektionsrelevante Kontakte für insgesamt fünf Wochen unterbunden. Es soll erreicht werden, dass sich die Ausbreitung von COVID-19 verlangsamt. Damit diese Zielsetzung nicht konterkariert wird, bitten wir um besonnenes Verhalten auch im Privatbereich. Soziale Kontakte sollten auf ein Minimum reduziert werden“, schreibt das Kultusministerium auf seiner Homepage.
Solange Schulveranstaltungen eingestellt sind, werden auch keine Schülerpraktika bzw. Betriebspraktika gefordert. Die Einzelheiten werden von den zuständigen Stellen vor Ort geklärt.
Nichtschulische Nutzungen des Schulgebäudes sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Besonders berufstätige Eltern stehen nun vor einer neuen Herausforderung. Wie sollen sie Arbeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bekommen? Ministerpräsident Markus Söder rät zudem dringen, die Kinder nicht von den Großeltern betreuen zu lassen. Senioren gehören zur Risikogruppe und sollten Abstandhalten. Für Eltern in „gesellschafts-kritischen“ Berufen – zum Beispiel Ärzte oder Krankenpfleger – hat das Kultusministerium ein eigenes Angebot eingerichtet.
Die Einrichtung der Betreuungsangebote für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 an Grundschulen und der Grundschulstufe von Förderschulen und der Jahrgangstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen ist erforderlich, um in Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um die Betreuung ihrer Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zu den Bereichen der kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz) und die Sicherstellung der öffentlichen Infrastrukturen (Telekommunikationsdienste, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung). Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Durch diese Maßnahme wird das Ziel der Allgemeinverfügung – Eindämmung der Ausbreitung des COVID-19 – nicht konterkariert. Denn durch die strengen Einschränkungen (Infrastrukturberufe, keine Verdachtsfälle bzw. Krankheitssymptomatik, keine Rückkehrer aus Risikogebieten) werden deutlich weniger Schülerinnen und Schüler an die Schulen kommen. Somit ist die Einhaltung von Hygienevorschriften sowie Vorsichtsmaßnahmen deutlich erleichtert.
Diese Notfallbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit der betroffenen Schüler.
Neben der Betreuung sorgen sich viele um Abschlussprüfungen. Derzeit werden Sonderregelungen entwickelt. Es soll sichergestellt werden, dass den Schülerinnen und Schülern kein Nachteil bei Abschlussprüfungen und beim Übertritt entsteht. Hier arbeiten die Kultusminister aller Länder eng zusammen. Informationen werden auch auf der Homepage des Staatsministeriums eingestellt werden. Eine Kommunikation der Eltern erfolgt über die jeweilige Schule.
Für dringende Fragen von Eltern und Lehrkräften hat das Kultusministerium eine Hotline eingerichtet.
089/2186-2971
Werktags 07:30 bis 18:00 Uhr
Sonntag 11:00 bis 16:00 Uhr