Do., 23.11.2023 , 12:35 Uhr

Immobilien-Teilverkauf für einen angenehmen Ruhestand

Ein Immobilien-Teilverkauf ermöglicht einen höheren Lebensstandard im Ruhestand!

Viele Ruheständler erhalten eine knapp bemessene Rente. Ein Teilverkauf erhöht die Liquidität und erhält das Wohn- und Nutzungsrecht.

Ein arbeitsreiches Erwerbsleben neigt sich dem Ende zu. Der Ruhestand steht vor der Tür und in absehbarer Zeit kann sich endlich den angenehmen Seiten des Lebens gewidmet werden. Leider sind diese rosigen Aussichten nicht allen Senioren gegönnt, die kurz vor der Rente stehen.

Mit dem Eintritt in den Ruhestand geht nämlich in der Regel ein Einkommensverlust einher. Obendrein steigen die Ausgaben wegen der hohen Inflation und den steigenden Kosten für ärztliche Behandlungen, Medikamente und Therapien. Das Resultat? Es bleibt wenig Geld übrig, um sich langersehnte Wünsche zu erfüllen.

Von Glück reden können Senioren, die im Besitz einer eigenen Immobilie sind. In dieser ist eine Menge Kapital gebunden, das über einen Immobilien-Teilverkauf freigesetzt werden kann. Die Liquidität wird genau um das Maß erhöht, welches für eine angenehme Gestaltung des Ruhestands vonnöten ist.

Das Beste an einem Teilverkauf ist, dass Eigentümer die Entscheidungshoheit über ihre Immobilie behalten. Die Ruheständler können weiterhin in der Immobilie und in ihrem gewohnten Umfeld bleiben. Auch von mit der Immobilie verbundenen Mieteinnahmen wird weiter profitiert.

 

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?

Der Immobilien-Teilverkauf ist ein verbraucherfreundliches Modell, mit dem sich bis zu 50 Prozent einer Immobilie in Geld umwandeln lassen. Es wird dabei ein so großer Anteil an einen spezialisierten Anbieter aus der Finanz- und Immobilienbranche veräußert, der für einen angemessenen Ruhestand benötigt wird.

Die freigewordene Liquidität ist nicht zweckgebunden und kann ganz nach dem Wunsch der Eigentümer verwendet werden. Auf diese Art und Weise lassen sich langersehnte Wünsche wie eine Weltreise und das Traumauto finanzieren. Oder es kann die überfällige energetische Sanierung realisiert werden. Viele Senioren unterstützen mit dem Kapitalzufluss ihre Kinder oder finanzieren die Ausbildung ihrer Enkel.

Im Gegensatz zu anderen Modellen der Immobilienverrentung muss die Immobilie nicht komplett verkauft werden. Auch ist es nicht notwendig, dass sich verschuldet werden muss. Über ein im Grundbuch festgehaltenes rechtssicheres Nießbrauchrecht wird ein lebenslanges Wohnrecht garantiert und ein Nutzungsrecht eingeräumt. Im Gegenzug erhält der Teilkäufer, der als stiller Miteigentümer im Hintergrund bleibt, ein monatliches Nutzungsentgelt.

Für wen kommt ein Immobilien-Teilverkauf infrage?

Grundsätzlich ist ein Teilverkauf jedem möglich, der eine abbezahlte Immobilie mit einem Marktwert von 200.000 Euro oder höher sein Eigen nennt.

Realistischerweise richtet sich das Angebot aber an Menschen, die das 55. Lebensjahr überschritten haben und skeptisch in die Zukunft blicken, weil sie mit einem überschaubaren Altersruhegeld rechnen müssen.

Es ist absehbar, dass sie die Unterhaltskosten der Immobilie oder deren Instandhaltung und Sanierung nicht mehr stemmen können, ohne gravierende Einschnitte bei der Lebensqualität in Kauf zu nehmen.

Die Eigentümer blicken dem Risiko ins Auge, dass ein sorgenfreier Ruhestand in weite Ferne rückt oder gar nicht möglich ist. Ein Immobilien-Teilverkauf ist eine elegante Lösung, dieser Gefahr aus dem Wege zu gehen, ohne die bisherigen Lebensumstände gravierend zu ändern.

 

Wie wird ein Immobilien-Teilverkauf realisiert?

Das Modell des Immobilien-Teilverkaufs ist in seiner jetzigen Form erst seit Kurzem umsetzbar. Trotzdem haben es einige Anbieter schon zur Marktreife gebracht. Die meisten Anbieter handhaben den Teilverkauf, wie es die Deutsche Teilkauf als einer der führenden Anbieter von Teilverkaufsprodukten tut.

  1. Senioren, die an einem Teilverkauf Interesse haben, suchen bei Google nach einem Anbieter, der das Teilverkaufsmodell anbietet. Ist ein solcher gefunden, wird über dessen Webauftritt oder per Telefon ein erster Kontakt hergestellt.
  2. Es wird ein kostenfreies Beratungsgespräch vereinbart, während dessen der Interessent über die Möglichkeiten eines Teilverkaufs aufgeklärt wird. Gleichzeitig wird der ungefähre Kapitalbedarf umrissen.
  3. Herrscht über die finanzielle Dimension einigermaßen Klarheit, erstellt der Teilkäufer ein erstes, unverbindliches Angebot.
  4. Entspricht dieses den Vorstellungen des Eigentümers, beauftragt der Anbieter auf seine Kosten einen unabhängigen und zertifizierten Gutachter, um den Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Die Gutachterkosten werden dem Eigentümer auch dann nicht in Rechnung gestellt, wenn es zu keiner abschließenden Einigung kommt.
  5. Anhand des Gutachtens wird ersichtlich, ob sich die Immobilie für einen Teilverkauf eignet. Überdies lässt sich nun erkennen, wie hoch der Prozentsatz sein muss, der abgetreten werden soll.
  6. Bleibt der Eigentümer an dem Geschäft interessiert, erstellt der Teilkäufer ein zweites Angebot, diesmal mit verbindlichem Charakter.
  7. Sind sich beide Parteien weiterhin einig, wird ein Notarbüro mit der Aufsetzung eines Kaufvertrags beauftragt. Dieser wird beiden Vertragspartnern vierzehn Tage lang zur Ansicht vorgelegt.
  8. Gibt es keine Einwände, kommt es beim Notar zur beiderseitigen Unterschrift. Gleichzeitig wird das Nießbrauchrecht ins Grundbuch eingetragen.
  9. Wurden die Formalitäten zur Zufriedenheit aller Beteiligten erledigt, überweist der Anbieter die vereinbarte Kaufsumme auf das Konto des Teilverkäufers.

 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für einen Teilverkauf sind wenige Voraussetzungen zu erfüllen. Üblicherweise besteht der Anbieter aus administrativen Gründen darauf, dass die Kaufsumme nicht weniger als 100.000 Euro beträgt. Daraus erschließt sich, dass die betreffende Immobilie einen Marktwert von mindestens 200.000 Euro besitzen muss, da nur bis zur Hälfte der Immobilie über einen Teilverkauf den Eigentümer wechseln darf.

Welche Unterlagen sind einzureichen?

Damit ein Teilverkaufsvertrag abgeschlossen werden kann, müssen ein Gutachter und ein Notar hinzugezogen werden. Dabei werden folgende Dokumente benötigt:

Welche Kosten muss der Teilverkäufer kalkulieren?

Die Kosten für den Teilverkäufer setzen sich wie folgt zusammen:

Kann die Immobilie später verkauft oder vererbt werden?

Der dem Eigentümer verbliebene Anteil kann ohne Einschränkung verkauft oder vererbt werden. Sollte der spätere Gesamtverkauf über den Anbieter erfolgen, kann ein Serviceentgelt berechnet werden. Die Erben erhalten für den veräußerten Anteil ein Erstankaufsrecht.

Was ist bei der Steuer zu beachten?

Auf einen Teilverkauf werden dieselben Steuersätze erhoben wie auf einen Komplettverkauf. Dieser Umstand bedeutet im Einzelnen, dass eine Steuerfreiheit besteht, wenn die Immobilie durchgehend vom Eigentümer bewohnt wurde.

Um die Spekulationssteuer zu vermeiden, sind gewisse Fristen zu beachten. Im Falle, dass die Immobilie vermietet ist, kann ein Teilverkauf erst nach zehn Jahren steuerfrei vollzogen werden. War die Immobilie vermietet und wird aktuell vom Eigentümer bewohnt, fallen nach dem Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung des Mietverhältnisses keine Steuern mehr an.

 

Fazit

Wenn im Ruhestand die Rente knapp wird, mussten Eigentümer bis vor einiger Zeit noch ihre Immobilie verkaufen oder neue Schulden aufnehmen. Mit dem Teilverkauf wurde ein charmanter Kompromiss geschaffen, mit dem die Liquidität erhöht werden kann, ohne den Status eines Immobilieneigentümers zu verlieren. Über das Nießbrauchrecht wird ein lebenslanges Wohnrecht garantiert und eine weitergehende Nutzung zugesichert. Zudem bleibt die Entscheidungshoheit über die gesamte Immobilie in den Händen de

 

 

 

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