Mi., 13.01.2021 , 12:30 Uhr

FFP2-Maskenpflicht – was sie bringen, wer sie verkauft und wer zahlt

Die bayerische Landesregierung hat entschieden: Ab kommenden Montag, 18.01.21, ist das Tragen einer FFP2-Maske beim Einkaufen und bei der Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln Pflicht. München.tv erklärt Ihnen, was die Besonderheiten dieser Maske sind, wo Sie sie bekommen und wie mit ihnen umzugehen ist.

Mit den selbstgemachten Masken, verziert durch aufstickte Motive, oder auch den als Mund-Nasen-Schutz umfunktionierten Halstüchern ist es erst einmal vorbei – zumindest, was das Bahn- und Busfahren sowie das Einkaufen betrifft. Ab dem 18. Januar gilt in München wie ganz Bayern eine FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr. Die Einführung dieser neuen Maskenpflicht sei laut Ministerpräsident Markus Söder darin begründet, dass die Corona-Maßnahmen nur „langsam“ wirken und das Tragen einer FFP2-Maske die Verbesserung der allgemeinen Situation schnell vorantreiben werde. Denn: Im Gegensatz zu „normalen“ Masken schützen FFP2-Masken nicht nur die unmittelbaren Mitmenschen um einen herum, sondern auch einen selbst. Grund dafür ist die höhere Filterleistung, die im Gegensatz zu den herkömmlichen FFP-Masken auch die eigeatmete Luft filtern, nicht nur die ausgeatmete.

Erhältlich in Apotheken, Drogerien – und Discounter

In Baumärkten gehören FFP2-Masken in der Regel zum normalen Verkaufsangebot, momentan ist dieser Bereich des Einzelhandels aber auch vom Lockdown betroffen und geschlossen. Grundsätzlich ist der ab Montag notwendige Mund-Nasen-Schutz auch in der Apotheke erhältlich. Weil FFP2-Masken aber auch nicht apothekenpflichtig sind, gibt es sie darüber hinaus in fast allen Drogerien und auch in einigen Supermärkten im Sonderregal zu kaufen. Der Preis pro Stück tendiert derzeit zwischen 1,50 Euro und fünf Euro. Vor allem Discounter bieten oft Multipacks mit gleich zehn oder 20 Masken auf einmal an, die im Preisvergleich dann günstiger sind als das Einzelstück.
Zu achten ist lediglich auf die CE-Kennzeichnung am unteren Rand der Verpackung. Dieses Zeichen bestätigt, dass die Maske alle EU-Vorgaben erfüllt und ein erfolgreiches Nachweisverfahren durchlaufen hat.

Keine Finanzierung vom Staat: Jeder zahlt selbst! – Ausnahme Ü60-Altersgruppen

Derzeit wird in der Landesregierung darüber debattiert, ob die FFP2-Maskenpflicht von der Staatsregierung finanziell unterstützt werden müsse. Schließlich seien „zehn Euro für drei Masken für Personen im Hartz-IV-Bezug nicht ohne weiteres finanzierbar“ wie Sabine Lindau, Vorständin der Diakonie Bayern kritisierte. Bis jetzt gibt es aber noch kein umfassendes Finanzierungsprogramm für die FFP2-Masken, heißt: Jeder muss sich die nötigen Masken selbst besorgen und selbst bezahlen. Eine Ausnahme bilden lediglich Menschen über 60 Jahre. Sie haben seit dem 15. Dezember Anspruch auf insgesamt 15 FFP2-Masken. Drei davon waren bereits bis zum 6. Januar in den örtlichen Apotheken abholbereit. Ab Montag werden dann die zwölf weiteren Mund-Nasen-Bedeckungen an die betroffenen Altersgruppen ausgegeben.

Genau wie FFP-Masken sind auch FFP2-Masken Einmalprodukte und daher eigentlich nicht zur Wiederverwendung geeignet. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sagt aber: „Bewahren Sie wiederverwendbare Mund-Nasen-Bedeckungen vorübergehend in einem separaten Beutel auf. Zu Hause können Sie die Mund-Nasen-Bedeckung auch zum Trocknen aufhängen.“

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