Mo., 08.12.2014 , 09:59 Uhr

Flughafen München: Mutter will Sohn ins Ausland entführen

Eine Deutsche versuchte am Samstagnachmittag, den 6. Dezember ohne Wissen des Vaters mit ihrem sechs Jahre alten Sohn aus Deutschland auszureisen. Die kontrollierenden Bundespolizisten schöpften Verdacht und haben ihr den Abflug verboten.

 

Kein Urlaub, sondern Entführung

Die gebürtige Irakerin wollte mit ihrem Sohn nach Amman und von dort weiter in den Irak fliegen. Begleitet wurden die beiden vom Bruder der Frau. Bei der Ausreisekontrolle entdeckten die Bundesbeamten eine Fahndungsnotiz, in der das Amtsgericht München die Grenzbehörden ersucht, jede Ausreise des Kindes zu verhindern. Damit konfrontiert, erzählte die 27 Jahre alte Mutter, dass sie sehr wohl von dem Beschluss wisse. Sie wolle ja nur eine Woche Urlaub machen.

Die Beamten bestanden auf eine genaue Klärung der Situation und nahmen Mutter, Sohn und Onkel mit zur Dienststelle.

Bei den Ermittlung kam heraus: Die Deutsche ließ beim Passamt an ihrem Wohnort in Nordrhein-Westfahlen ohne Wissen des Vaters des Kindes einen Kinderreisepass für ihren gemeinsamen Sohn ausstellen. Just nachdem am Freitag, den5. Dezember der Pass für den kleinen Mann ausgestellt war, kaufte der Bruder der Frau die Flugtickets und das Trio machte sich auf den Weg zum Flughafen München. Ein Rückflugticket hatte keiner der drei.

Die Beamten informierten den ebenfalls in Nordrhein-Westfalen wohnhaften Vater des Jungen. Er wollte sich sofort auf den Weg nach München machen, aktuelle Gerichtsakten mitbringen und das Kind in seine Obhut nehmen. Das Sorgerecht haben beiden Eltern seit ihrer Scheidung im Jahr 2011 gemeinsam.

Hinweis: Die Bundespolizei weist daraufhin, dass Minderjährige für eine Reise immer die Zustimmung aller Erziehungsberechtigten brauchen. Die Bundespolizei empfiehlt, diese Erlaubnis schriftlich unter Angabe aller wichtigen Daten wie Name, Reiseziel und -dauer, Unterschrift der Erziehungsberechtigen und Erreichbarkeiten mitzuführen.

adc / PP

entführung Fliegen Kid

Das könnte Dich auch interessieren

14.02.2025 Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen zu Auto-Anschlag Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen zu dem Anschlag in München mit 37 Verletzten übernommen. Die Karlsruher Behörde erklärt das mit der besonderen Bedeutung des Falls und einem möglichen Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung.   Wegen der besonderen Bedeutung des Falls hat jetzt die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu dem Anschlag auf Demonstranten in München mit 14.02.2025 Anlaufstellen für Betroffene und Zeugen Nach dem Anschlag in München am Donnerstag, den 13. Februar 2025, stehen verschiedene Hilfsangebote für Opfer, Angehörige und Trauernde zur Verfügung: Nach dem tragischen Anschlag in München steht der Kriseninterventionsdienst RUF24 der Stiftung AKM bereit, um Betroffenen und lebensbedrohlich verletzten Menschen Unterstützung zu bieten. Das Krisentelefon ist 24-Stunden jederzeit erreichbar: 0157 733 11 110 Außerdem 04.02.2026 Alles zur Kommunalwahl auf münchen.tv Die Kommunalwahl in München am 8. März 2026 entscheidet darüber, wer künftig im Rathaus und in den Bezirksausschüssen die Richtung für unsere Stadt vorgibt. Auf unserer Seite zur Wahl finden Sie einen interaktiven München‑O‑Mat, mit dem Sie Ihre eigenen Positionen mit den Programmen der antretenden Parteien und Wählergruppen vergleichen können – einfach Thesen beantworten, Parteien 29.01.2026 Aus Bayern in die Schweiz: Was vor dem Umzug unbedingt zu beachten ist Die Schweiz zieht seit Jahren viele Menschen aus Bayern an. Nähe zur Heimat, attraktive Arbeitsbedingungen und eine hohe Lebensqualität machen den Schritt über die Grenze besonders für Fachkräfte interessant. Gleichzeitig wird der Umzug häufig unterschätzt, denn rechtliche Vorgaben, Fristen und organisatorische Details unterscheiden sich deutlich von denen in Deutschland. Wer unvorbereitet startet, riskiert unnötige Verzögerungen