München – Mehr als fünf Jahre nach der Sprengung einer Fliegerbombe in München soll vor dem Oberlandesgericht (OLG) München geklärt werden, wer für die dabei entstandenen Schäden aufkommt.
Eine Versicherung hat die Stadt München wegen der angeblich fehlerhaften Sprengung verklagt, bei der im August 2012 eine Boutique völlig ausbrannte. Auch ein Getränkeladen sowie ein Aufnahme- und Tonstudio wurden beschädigt. Die Versicherung hat insgesamt mehr als 400 000 Euro gezahlt, die sie nunmehr von der Stadt ersetzt haben will.
Ein Baggerführer hatte die 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe mit chemischem Langzeitzünder bei Aushubarbeiten im Stadtteil Schwabing entdeckt. Eine Fachfirma sprengte das Relikt aus dem Zweiten Weltkrieg und nutzte zur Dämmung der Detonation Stroh. Dieses entzündete sich und verteilte sich durch die Druckwelle.
Die Versicherung meint, die Sprengung sei überhaupt nicht nötig gewesen und auch noch grob fehlerhaft durchgeführt worden. Zudem habe es nicht dem Stand der Technik entsprochen, mit Stroh zu dämmen. Stattdessen hätten Sand- oder Wassersäcke verwendet werden müssen.
Die Stadt München muss aus Sicht der Klägerin für das Handeln der Sprengfirma geradestehen, weil es sich bei der Sprengung um eine Maßnahme der Gefahrenabwehr gehandelt habe, für die die Stadt nach den Regeln des Sicherheits- und Polizeirechts zuständig sei.
Das Münchner Landgericht hatte die Klage unter anderem deshalb abgewiesen, weil die Stadt nicht die richtige Beklagte sei. Vielmehr habe das Handeln der Sprengfirma hoheitlichen Charakter und falle in den Zuständigkeitsbereich des bayerischen Innenministeriums. Dagegen ist die Versicherung in Berufung vor das OLG gegangen, über die nun ab Donnerstag (9.00 Uhr) verhandelt wird.
dpa