Do., 06.10.2016 , 14:31 Uhr

Gerichtliches Arbeitsverbot: Kein Home-Office für Webcam-Girl

Gegen Geld zieht sich ein Porno-Sternchen regelmäßig vor der Web-Kamera aus. Nicht in einer anonymen Großstadt, sondern in einem Dorf in Oberbayern. Die Nachbarn laufen Sturm. Nun hat ein Gericht entschieden.

 

München – Ein Webcam-Girl darf sich nicht mehr gegen Bezahlung in ihrem Wohnhaus vor der Internet-Kamera ausziehen. Nach der mündlichen Verhandlung vom Vortag teilte das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mit, dass die 24-Jährige ihre Arbeit in dem oberbayerischen 6000-Einwohner-Dorf Ampfing aufgeben muss, weil «die Tätigkeit in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang stattfindet und dem am Wohnort angemeldeten Gewerbe der Klägerin, also der dauerhaften und regelmäßigen Erwerbstätigkeit, dient». Dies aber kollidiere mit dem Baurecht, das für das Gebiet nur eine Wohnnutzung vorsieht.

Die Beteuerungen der Frau sowie ihres Ehemanns und Managers, aus vergangenem Fehlverhalten lernen zu wollen, überzeugten die Kammer nicht. Auch mit einem diskreteren Auftreten gebe es eine «gewisse Außenwirkung», was nicht mehr in den Rahmen einer zulässigen Wohnnutzung falle. «Die beantragte Nutzungsänderung eines Zimmers in ein Darstellungs- und Schaustellereizimmer konnte deshalb nicht, auch nicht im Wege der Ausnahme oder Befreiung, genehmigt werden.» Erteilte Ausnahmen für einige andere Gewerbetreibende in dem Wohngebiet seien mit dem Fall nicht vergleichbar.

Das Landratsamt Mühldorf am Inn hatte zuvor schon die beantragte Nutzungsänderung abgelehnt und der Frau mit dem Künstlernamen «Natalie Hot» zudem unter Androhung eines Zwangsgeldes von 2000 Euro untersagt, in dem Mietshaus eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Dagegen war die 24-Jährige nun vor Gericht gezogen.

Ihr Ehemann sagte der Deutschen Presse-Agentur, sie werde Einspruch einlegen, um Zeit zu gewinnen. Allerdings sei der Gang bis vors Bundesverwaltungsgericht voraussichtlich zu kostspielig. Stattdessen will das Paar wohl wegziehen – nach Mallorca. «Wenn der bayerische Staat uns nicht haben will, bekommt er auch unsere Steuern nicht», sagte Christian Lehle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

dpa/lby

Das könnte Dich auch interessieren

13.03.2026 Wie Websitebaukästen technische Hürden beim Erstellen einer eigenen Seite senken Wenn Sie erstmals einen eigenen Internetauftritt planen, begegnen Ihnen oft Begriffe wie Hosting, SSL, Design oder Responsivität. Ein Homepage Baukasten ermöglicht Ihnen, eine Webseite ohne umfangreiche technische Kenntnisse oder komplizierte Softwareinstallationen zu gestalten und mit wenigen Klicks online zu stellen. Der unkomplizierte Zugang ist insbesondere für Einsteiger hilfreich, da viele technische Aufgaben automatisch im Hintergrund 12.03.2026 Wir schicken Euch ins Konzert! Erlebt das Geschwister-Duo Kirill & Alexandra Troussov mit Ihrer Virtuoso Gala Es ist wieder so weit: Das weltweit gefeierte Geschwister-Duo Kirill & Alexandra Troussov ist erneut live in seiner Heimatstadt München zu erleben – dieses Mal mit einer VIRTUOSO GALA am 17. März in der Allerheiligen-Hofkirche der Residenz München,  mit Stargast Benedict Kloeckner! Es erwartet Euch ein einzigartiger Gala-Abend mit virtuosen Juwelen der Romantik u.a. von Paganini, 08.03.2026 Alles zur Kommunalwahl auf münchen.tv Die Kommunalwahl in München am 8. März 2026 entscheidet darüber, wer künftig im Rathaus und in den Bezirksausschüssen die Richtung für unsere Stadt vorgibt. Auf unserer Seite zur Wahl finden Sie einen interaktiven München‑O‑Mat, mit dem Sie Ihre eigenen Positionen mit den Programmen der antretenden Parteien und Wählergruppen vergleichen können – einfach Thesen beantworten, Parteien 06.03.2026 Dauerhafte Haarentfernung im Realitätscheck: Was Ergebnisse wirklich stabil hält