Mo., 21.10.2013 , 15:16 Uhr

Insolvenzverschleppung: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl

Ein 65-Jähriger entkam Dank seiner Freunde einer Inhaftierung.

Am Sonntag ist der Bundespolizei am Münchner Flughafen ein mit Haftbefehl gesuchter deutscher Staatsangehöriger ins Netz gegangen. Der 65-Jährige war bereits im Juni 2011 vom Amtsgericht Augsburg wegen Insolvenzverschleppung zu 4.800 Euro oder 120 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er einen Teil der Strafe schuldig blieb, schrieb ihn die Staatsanwaltschaft Augsburg mit Vollstreckungshaftbefehl zur Festnahme aus.

Bei der Einreisekontrolle nach seiner Ankunft aus Hurghada entdeckten die Beamten der Bundespolizei die Fahndungsnotiz und verhafteten ihn vorerst. Den Restbetrag von 3.040 Euro konnte der 65-Jährige jedoch nicht zahlen. Hier mussten dann seine Reisebegleiter einspringen. Den Großteil des Betrags konnte er vor Ort auftreiben und in bar bei der Bundespolizei am Münchner Flughafen einzahlen. Knapp ein Viertel bezahlte ein „Gönner“ bei der Polizei in Heidelberg ein, so dass der Wahl-Österreicher die Wache nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen verlassen und seine Heimreise fortsetzen durfte.rr/Bundespolizei

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