Di., 23.09.2014 , 14:38 Uhr

Kondompflicht: Ärger um Neuregelung des Prostitutionsgesetzes

München: Seit 12 Jahren regelt das Prostitutionsgesetz die käufliche Liebe in Deutschland. Die geplante Neuregelung sehen Berufsverbände der Sexarbeiter jedoch skeptisch – sie würde die Frauen in ihrer Selbstbestimmung wieder mehr einschränken.

Bereits seit 2006 gilt in Bayern die Kondompflicht. Haben ein Freier und eine Prostituierte dennoch ungeschützt Sex, wird ein Bußgeld von 1500 Euro fällig. Die Pflicht zum geschützten Verkehr möchte die große Koalition bundesweit durchsetzen, sie soll Teil der Neuregelung des Prostitutionsgesetzes werden, die derzeit im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorbereitet wird.

 

Doch bei Betroffenen überwiegt die Skepsis. Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. (BesD) hält eine flächendeckende Kontrolle der Kondompflicht für gar nicht möglich. Und in der geplanten Meldepflicht für Prostituierte sieht der Verband eine massive Verschlechterung für die Frauen.

 

Im Freistaat müssen Bordelle durch Aushänge über die Kondompflicht informieren. Ob diese dort auch eingehalten wird, kontrolliert die zuständige Sittenpolizei – und das oft mit rabiaten Methoden, wie eine Sprecherin des BesD beklagt: „Es kann eigentlich nur kontrolliert werden, wenn die Paare gerade in Aktion sind. Die Tür fliegt auf, und die Kontrolle kommt rein. Das ist menschenunwürdig.“

 

Außerdem setzt die Polizei sogenannte Scheinfreier ein, die bei den Prostituierten nach Sex ohne Kondom fragen. Ob als Anreiz für die Leistung auch mehr Geld geboten werde, wollte die Polizeistelle in München nicht kommentieren. Der BesD kritisiert, dass durch die Kondompflicht lediglich die Frauen kontrolliert werden. „Die Anfrage kommt ja aber immer aus dem Kundenkreis“, sagt die Sprecherin des Verbandes. Es sei sinnvoller, mehr Geld in aufklärende Kampagnen und Kondom-Werbung zu investieren, damit auf Seiten der Freier mehr Bewusstsein für sexuell übertragbare Krankheiten geschaffen werde.

 

Verstöße gegen die in der Hygieneverordnung festgelegte Kondompflicht werden relativ selten gemeldet, wie das Münchner Ordnungsamt mitteilt. In der Landeshauptstadt werden pro Jahr etwa zehn Fälle bekannt.

 

Mehr Sorgen bereitet dem Berufsverband die geplante Meldepflicht für Prostituierte. Die Frauen sollen sich in der Kommune, in der sie ihre Dienstleistungen anbieten, mit ihrem Gewerbe an- und abmelden. Der BesD befürchtet, dass dadurch Bewegungsprofile der Frauen festgehalten werden können. Das Bundesministerium erklärt die Meldepflicht dagegen als Schutzmaßnahme, gerade für Frauen, die Opfer von Menschenhandel sind. Die Details der Regelung stünden jedoch noch nicht fest, wie eine Sprecherin des Ministeriums sagt.

 

„Dadurch wird nicht ein Opfer von Menschenhandel mehr gefunden. Die legal arbeitenden Frauen werden dadurch aber eingeschränkt“, beklagt die Sprecherin des Sexarbeiter-Verbandes, der auf seiner Homepage zu einer Unterschriftenaktion gegen die Meldepflicht aufruft. Seit der Einführung des Prostitutionsgesetzes habe sich die Situation der Prostituierten, die ihrer Arbeit freiwillig nachgehen, sehr verbessert – eine Neuregelung würde den Frauen viele Freiheiten nehmen. Der Gesetzentwurf soll noch dieses Jahr vorgestellt werden. Frühestens Anfang 2016 könnte er in Kraft treten.

 

(dpa)

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