Die Staatsanwaltschaft München I hat die Revision im Fall eines mit einer Kreissäge getöteten Studenten in Haar bei München zurückgenommen. Das teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit. Damit ist das Urteil gegen die Ex-Freundin des Getöteten nun rechtskräftig.
Das Landgericht München hatte sie im Mai wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert.
Die ehemalige Pädagogikstudentin hatte zugegeben, ihren gefesselten Freund im Dezember 2008 beim Sexspiel mit einer Kreissäge getötet zu haben. Seine Leiche deponierte sie auf dem Dachboden des heruntergekommenen Einfamilienhauses, in dem sie mit ihren Mitbewohnern lebte. Monate später fand der neue Lebensgefährte der Frau den Körper seines Vorgängers und half ihr mit einem Bekannten dabei, ihn im Garten zu verscharren. Anfang 2016 hatte schließlich ein Hinweis Ermittler zu der Leiche geführt.
Das Gericht konnte im Frühjahr Mordmerkmale wie Heimtücke oder niedrige Beweggründe nicht erkennen, auch weil das Motiv für die Tat trotz eines Geständnisses von Gabriele P. unklar blieb. Sie habe Angst vor ihrem damaligen Freund gehabt, hatte die Frau vor Gericht erklärt.
dpa