Do., 02.11.2017 , 15:07 Uhr

Lebenslange Haft für Stalker wegen Mordes

Im Mordprozess um den Stalker Roland B. fällten die Richter vor dem Landgericht München heute das Urteil: Lebenslange Haft. Der Angeklagte stach 18 mal auf seine Ex-Freundin ein, die Richter stellten zudem eine besondere Schwere der Schuld fest.

 

Der 46-jährige Roland B. wollte die Trennung von seiner Freundin, mit der er fast ein Jahr zusammen war, nicht hinnehmen. Immer wieder stellte er der Frau seit der Trennung nach. Das Münchner Amtsgericht verurteilte den späteren Täter damals zu einer Geldstrafe wegen Stalkings. Im August 2016, zwei Tage vor einer erneuten Verhandlung, stach Roland B. dann 18 mal auf die Frau vor deren Wohnhaus ein.

 

Das Gericht verurteilte ihn nun zu lebenslanger Haft und stellte eine besondere Schweren Schuld fest. Der Stalker kann so nicht nach 15 Jahren auf eine vorzeitige Haftentlassung hoffen.

 

Am 13. September 2017, einen Monat vor Prozessbeginn wegen Mordes, war der Täter in einen Hungerstreik getreten. Er fühle sich vom Gericht ungerecht behandelt und verweigere das Verfahren, so Roland B.

 

sk

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