Mo., 03.12.2018 , 16:58 Uhr

Lebenslange Haft im Prozess um verbrannte Leiche am Feringasee

Ein junger Mann führt ein Doppelleben: In einem Münchner Reihenhaus lebt er mit seiner Freundin, während er mit seiner Geliebten Zukunftspläne schmiedet. Am Ende dieser Dreiecksgeschichte ist die Lebensgefährtin tot – und mehr als ein Leben zerstört.

 

München  – «Es war kein tragischer Unfall.» Richter Michael Höhne glaubt dem jungen Mann nicht. «Der Angeklagte hat zwei Frauen belogen und betrogen. Er hat mit dem Feuer, er hat mit zwei Frauen gespielt», sagt er – und schickt den 33-jährigen Deutschen wegen Mordes an dessen Freundin lebenslang ins Gefängnis. Eine Zuschauerin im Saal klatscht nach der Verkündung des Urteils mit Tränen in den Augen Beifall, die Mutter des Angeklagten ringt um Fassung, die Mutter der Toten starrt den Mann, der ihre Tochter tötete, fast regungslos an. Es ist ein Aufsehen erregender Prozess, der am Montag vor dem Landgericht München I zu Ende gegangen ist – und das Schlusskapitel in einer tödlichen Dreiecksbeziehung.

 

Der Angeklagte hat vor Gericht gestanden, seine langjährige Lebensgefährtin getötet und ihre Leiche am Feringasee, einem Badesee bei München, verbrannt zu haben. Seine Geliebte, die über das Wochenende zu Besuch war und der er laut Höhne «Märchen» und «die Legende vom allein lebenden Mann» erzählt hatte, stand während der Tat vor der Tür. Nach der Tat verbrachte er die Nacht mit ihr, am nächsten Tag fuhren sie zusammen zum Schloss Neuschwanstein. «Sie hat inzwischen realisiert, dass sie die letzte Nacht in München mit einer Leiche im Haus und mit einem Mann im Bett verbracht hat, der eine junge Frau umgebracht hatte», sagte Höhne. Sie sei traumatisiert.

 

Das alles sei ein tragischer Unfall gewesen, hatte der Angeklagte vor Gericht über seinen Anwalt erklären lassen. Seine Freundin sei früher als erwartet von einer Dienstreise aus Frankreich zurückgekehrt und wütend geworden, als sie das Gepäck der Geliebten im Haus entdeckte. Es sei zum Streit gekommen, an dessen Ende die Frau tot auf dem Wohnzimmerboden gelegen habe. Wie genau das passiert sei, wisse er nicht. Sein Anwalt hatte sechs Jahre Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert.

 

Chatprotokolle, die Richter Höhne in seiner Urteilsbegründung verliest, belegen aber, dass der Mann genau wusste, wann seine Freundin nach Hause kommen sollte. Die Ermittlungen ergaben außerdem, dass er schon Wochen vor der Tat im Internet nach Todesarten gesucht hatte – mit Schlagworten wie «Giftpflanzen Deutschland tödlich» oder «Autopsie Gift Toxikologie Obduktion». Ein Mithäftling aus der Untersuchungshaft sagte vor Gericht aus, der Angeklagte habe ihm gegenüber eingeräumt, seine 35 Jahre alte Freundin minutenlang gewürgt zu haben.

 

Die Ausführungen des Angeklagten seien «eine reine Schutzbehauptung, um das Unfassbare für Angehörige, für sich selbst und das Gericht» zu erklären, urteilte die Kammer. Um die Tat zu vertuschen, brachte er die Leiche seiner Freundin an den Feringasee, übergoss sie mit Benzin und zündete sie an. Zwei Gärtner fanden sie. Der 33-Jährige schickte sich selbst von ihrem Handy eine Nachricht («Hey Schatz! Sorry, ist etwas später geworden. Komme jetzt heim zu meinem Kuschelkuchen») – und gab bei der Polizei eine Vermisstenanzeige auf.

 

Die Kammer verurteilte den einst erfolgreichen Manager wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Seine Lebensgefährtin habe ihr Leben verloren, sagt Höhne. Ihre Mutter «nicht nur ihr einziges Kind, sondern auch ihre Lebensqualität und ihre Berufsfähigkeit». Und die Geliebte, die auf eine gemeinsame Zukunft hoffte, habe «bis heute ihr Vertrauen in Andere» verloren. «Der Angeklagte hinterlässt drei Opfer.»

 

dpa

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