Zweieinhalb Jahre nach dem Münchner Amoklauf am Olympia-Einkaufszentrum ist das Urteil gegen den Verkäufer der dabei verwendeten Waffe rechtskräftig.
Die Revision sei unbegründet, seine Verurteilung zu sieben Jahren Haft rechtsfehlerfrei, teilte der Bundesgerichtshof am Montag in Karlsruhe mit.