Ein Zahnarzt aus dem oberbayerischen Pfaffenhofen sorgt derzeit für Aufregung. Per SMS soll er seine Mitarbeiter dazu aufgefordert haben, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen – sonst drohe die Freistellung ohne Gehalt. Doch die Impfung ist immer noch freiwillig und deshalb stellt sich die Frage: Lassen das Grundgesetz und das Arbeitsrecht eine solche Impf-Aufforderung überhaupt zu? Markus Stampfl weiß mehr.