Flüchtlingen in Bayern wird ab sofort der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.
Die bayerische Staatsregierung setzt damit eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.
Die Ausländerbehörden im Freistaat dürften «ab sofort» besondere Integrationsleistungen berücksichtigen, wenn sie darüber entscheiden, ob jemand eine Berufsausbildung beginnen darf.