Bei bewaffneten Konflikten gibt es ein Zeichen, das unter dem Schutz des humanitären Völkerrechts steht. Einrichtungen und Personen, die dieses Schutzzeichen tragen, dürfen nicht angegriffen werden: Es ist das rote Kreuz. Die „Rot-Kreuz“- Hilfsorganisationen rücken aus bei Kriegen, Naturkatastrophen, schweren Unfällen, bei Berg- und Wasserrettungen und anderen Notfällen. Beim Tag der offenen Tür hat das Bayerische Rote Kreuz Einblicke in seine Arbeit gegeben. Katharina Pfadenhauer berichtet.