Seit 2002 ist in Artikel 20 a im Grundgesetz der Tierschutz verankert. In der Bayerischen Verfassung bereits seit 1998. Wertlos, denn nicht einmal anerkannte Tierschutzorganisationen haben die Möglichkeit diese Rechte einzufordern. Ein Grundrecht auf Tierschutz ohne die Möglichkeit, juristisch mitzuwirken, ist ein Grundrecht 2. Klasse.
Deshalb möchte der Tierschutzverein München seine Bemühungen ein Verbandsklagerecht durchzusetzen, weiter massiv vorantreiben, um für die klagen zu können, die keine Stimme haben. Christoph Gogg berichtet von der Protestkundgebung am Odeonsplatz und traf dort Politiker und Tierschützer die sich für den Tierschutz und die Durchsetzung der Verbandsklage auf Länderebene einsetzen.
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