Di, 11.12.2018 , 10:10 Uhr

Mit dem neuen Verpackungsgesetz zu weniger Verpackungsmüll

Pünktlich zum Jahresanfang 2019 stehen Händler vor neuen Aufgaben und einer Verantwortung, die sich aus dem neuen Verpackungsgesetz ergibt. Zum 1.1.2019 wird die bisher gültige Verpackungsverordnung durch eine strengere Gesetzgebung abgelöst. Deren Ziel ist es, Händler zum Nachdenken zu veranlassen und die Recyclingquoten der in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien zu erhöhen. Die Einhaltung wird nicht nur durch eine zuständige Behörde, sondern aufgrund der Registrierungstransparenz auch von den Marktteilnehmern selbst kontrolliert.

 

Verpackungsmüll durch Lizenzierungspflicht reduzieren

Die gesteigerte Produktverantwortlichkeit der Händler kann eine Basis für eine generelle Reduzierung von Verpackungen sein. Neben großen Versandhäusern und E-Commerce-Unternehmen, dem stationären Handel und mittelständischen Versandhändlern gilt das Verpackungsgesetz auch für Kleinsthändler. Das bedeutet, dass jeder Händler, der bei eBay oder Amazon und auf ähnlichen Plattformen Ware anbietet, sie verpackt und an den Endkunden sendet, zur Lizenzierung seiner Verpackungen verpflichtet ist. Die Teilnahme am dualen System ist bereits aktuell verpflichtend, neu hinzu kommt ab dem 1. Januar 2019 die Verpflichtung, dass sich jeder Händler, unabhängig von seiner Verkaufs- und Verpackungsmenge, bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und dieser seine Daten melden muss. Die Zentrale Stelle fungiert als Schnittstelle und Kontrollbehörde des Gesetzes, vergibt Registrierungsnummern und hält das Register öffentlich einsehbar.

 

Auf den ersten Blick erscheint das Verpackungsgesetz streng und gerade für kleine Händler kostenintensiv zu sein. Doch sollten Händler bedenken, dass die Gebühren der Verpackungslizenzierung im direkten Zusammenhang mit dem Kontingent in den Umlauf gebrachter Verpackungen stehen. Das bedeutet: Wer seine Umverpackungen und Transportkartons reduziert und umweltfreundlich versendet, profitiert vom System und leistet dabei einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Umwelt.

 

Hohe Bußgelder bei Zuwiderhandlung

Kein Gesetz setzt sich durch, wenn es nicht von Bußgeldern für Zuwiderhandlungen gestützt wird. Beim neuen Verpackungsgesetz werden Hersteller und Händler gleichermaßen geahndet, wenn sie der Lizenzierungspflicht nicht nachkommen oder falsche Mengenangaben machen. Für einen kleinen Onlinehändler oder einen weniger umsatzstarken Verkäufer auf Amazon oder eBay können Bußgelder von bis zu 200.000 Euro einen gravierenden Einschnitt in ihre gewerbliche und private Liquidität bedeuten. Zuwiderhandlungen sowohl durch die verantwortliche Stelle als auch durch andere Marktteilnehmer erkannt werden. Das Register ist transparent aufgebaut und lässt jeden Interessierten einsehen, wer lizenziert und wer das Verpackungsgesetz umgeht. Neben Bußgeldern können Falschangaben oder Nichtregistrierungen zu Abmahnungen und zum Verbot der Geschäftsausübung des Händlers führen.

 

Mehr Recycling – weniger Abfall – mehr Umweltschutz

Der Onlinehandel boomt seit einigen Jahren unaufhörlich und gehört zu der Branche, die das größte Wirtschafts- und Umsatzwachstum aufweist. Längst bieten nicht nur große Unternehmen Waren im Internet an. Viele Kleinunternehmer entscheiden sich für die Branche, in der sie auch ohne eigenen Shop Produkte vertreiben und über Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy an Endkunden verkaufen können. Überall dort, wo Waren versandt werden, fallen große Mengen an Verpackung an. Füllmaterialien zur Polsterung, Kartons im Karton (im Karton) und unnötig große Umverpackungen sind seit längerem üblich. Hier kommt das neue Verpackungsgesetz ins Spiel und soll Händler dazu motivieren, ihre Verpackungsgewohnheiten zu überdenken und bewusster zu handeln. Je weniger Verpackungsmaterialien in den Umlauf gelangen, umso schonender geht der Mensch mit der Umwelt um. Verpackungen sind natürlich nicht gänzlich vermeidbar, wodurch der Fokus neben der Reduzierung von Abfällen auch auf einer Steigerung der Recyclingquote liegt. Händler, die ihre Verpackung auf ein Minimum beschränken und sich gleichzeitig für recycelbare Materialien entscheiden, profitieren vom dualen System dank niedriger Gebühren und sorgen auch bei ihren Kunden für Anerkennung.

 

Wie werden Kunden die Reduzierung von Verpackungsabfällen finden?

Ein Blick auf die Kunststoff- und Papiertonnen in Wohngebieten zeigt die Problematik enormer Volumen an Verpackungsabfällen deutlich. Die Minderung unnötiger Abfälle ist grundsätzlich ein guter Ansatz, da Ressourcen gespart und die Umwelt geschont werden. Ein weiterer Punkt, den Händler nicht unbedacht lassen sollten, ist die Freude des Kunden, der seine Bestellung nicht aus zahlreichen Kartons befreien und anschließend mit dem Staubsauger gegen eingestreutes Füllmaterial vorgehen muss. Statistiken und Umfragewerte zeigen, dass Kunden unnötig große Umverpackungen, die randvoll mit Füllmaterial gestopft werden, ablehnen und eine kleinere, dem Produkt entsprechende Verpackung begrüßen würden. Eine Umstellung der Verpackungsgewohnheiten lohnt sich für jeden Händler doppelt. Den Kunden wird es freuen und die Umwelt wird nicht durch unnötig erzeugten Verpackungsabfall geschädigt.

 

Wie lässt sich weniger Verpackung erzeugen? Tipps zur Einhaltung des Verpackungsgesetzes

Vorab ist wichtig, dass der Händler die erforderliche Registrierung vornimmt und sich gesetzeskonform verhält. Er trägt die Verantwortung für den Verbrauch von Ressourcen und ist dazu verpflichtet, transparent, ehrlich und registriert zu verpacken. Verpackungsmüll einsparen ist nicht schwer, wenn man nur einige Dinge beachtet und den genutzten Materialien, sowie der Verpackungsgröße Beachtung einräumt. Grundsätzlich gilt, dass z. B. eine Versandverpackung nicht deutlich größer als die eigentliche Produktverpackung sein sollte. Bei einigen Waren kann zugunsten der Umwelt auch vollständig auf eine Zusatzverpackung verzichtet werden. Füllmaterialien bei robusten, nicht zerbrechlichen Produkten sind unnötig und entfallen, wenn ein Karton nicht wegen seiner „Überdimensionierung“ gepolstert werden muss.

 

Der kombinierte Versand mehrerer bestellter Produkte ist sowohl für den Händler, wie für den Kunden ein Vorteil. Für alle Verkaufsverpackungen sind recyclingfähige Materialien realisierbar und beim Klebeband sollte sich auf Produkte auf Papierbasis konzentriert werden. Die Kartons aus Retouren können ein zweites Mal verwendet werden.

 

Verpackungsaufkommen mindern, weniger Gebühren entrichten.

Aller Anfang ist schwer. Sind die ersten Hürden der Anmeldung zum dualen System überwunden und der Händler hat seine Registrierungsnummer laut Verpackungsgesetz erhalten, steht einer umweltfreundlichen Verpackungslogistik nichts mehr entgegen. Zum Jahresanfang können gerade kleinere Händler nicht konkret voraussagen, wie viele Verpackungen im Verlauf des Geschäftsjahres anfallen. Wer sich hierbei auf die Werte des vergangenen Jahres beruft, macht keinen Fehler. Eine nachträgliche Änderung der Mengenangabe ist auf einfachem Weg jederzeit möglich und zur Einhaltung des Verpackungsgesetzes auch nötig. Es gibt verschiedene duale Systeme, bei denen sich Händler online anmelden und ihre Daten eingeben können. Je weniger Verpackungen benötigt werden, desto weniger Verpackungsmaterial muss der Händler lizenzieren und desto geringer gestaltet sich der Gebührenaufwand.

 

Verpackungen nach ökologischen Gesichtspunkten auswählen und sich auf recycelbare Materialien konzentrieren

Erste Schritte sind im stationären Handel bereits erkennbar. In Discountern und großen Supermarktketten wurden die bekannten Einwegplastikbeutel längst durch recycelbare Papiertüten und Mehrwegtaschen aus Baumwolle ersetzt. Aktuell sind die Coffee-to-go-Becher, Einweggeschirr und Verpackungen bei Obst und Gemüse in der Diskussion. Eine Verordnung zur Eigenverantwortung von Händlern gab es bereits seit 1993. Kleinhändler und selbstständige oder freiberufliche Händler waren durch die bisherige Verordnung nicht angesprochen. Das ändert sich jetzt, da sich das neue Verpackungsgesetz an alle gewerblichen Händler, unabhängig von Unternehmensgröße und Absatzvolumen richtet. Die Registrierungspflicht ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung setzt ein Zeichen, das Händler auf ihre Verantwortung aufmerksam macht.

 

Eine deutliche Botschaft: Weniger ist mehr!

Dies gilt in allen Bereichen für Verpackungen. Lediglich beim Recycling steht eine andere Perspektive auf der Agenda. Die Kombination aus einer Senkung der Verpackungsabfälle mit einer höheren Recyclingquote wird mit dem im Januar in Kraft tretenden Verpackungsgesetz nicht mehr nur ein Ziel, sondern eine klare Vorgabe für jeden Händler sein. Ausnahmen gibt es keine, ebenso wie das Gesetz Freimengen ausschließt und die Verantwortungsübernahme aller Händler regelt. Um einen fairen Wettbewerb zu unterstützen, wird das Register transparent geführt und kann von jedem Marktteilnehmer eingesehen werden. Das Entgelt zur Verpackungslizenzierung reduziert sich mit dem Verpackungsaufkommen des Einzelnen. Dieser Betrag ist steuerlich absetzbar.

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