Do, 21.05.2015 , 12:42 Uhr

"Mord ohne Leiche" - Lebenslange Haft für Tat an der Lebensgefährtin

Am Donnerstag wurde der Angeklagte im Prozess um den „Mord ohne Leiche“ zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 45-Jährige soll 2013 seine Lebensgefährtin wegen ihrer Trennungsabsicht umgebracht haben. 

 

 

München – Das Münchner Schwurgericht hat im Prozess um den „Mord ohne Leiche“ den Angeklagten am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 45-Jährige hat im März 2013 seine Lebensgefährtin wegen deren Trennungsabsicht umgebracht. Erst 14 Monate später wurde unmittelbar vor dem zunächst auf Mai 2014 terminierten Prozessbeginn die Leiche nach einem anonymen Hinweis gefunden.

 

Das Urteil in dem sechsmonatigen Indizienprozess entspricht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Auf Freispruch mangels Tatnachweises plädierte die Verteidigung. Der Angeklagte hat bis zum letzten Tag zu dem Schuldvorwurf geschwiegen.

 

Die langjährige Verbindung zwischen dem Mann und der sieben Jahre jüngeren Frau war zerrüttet, im Herbst 2012 entschloss sich die Mutter von zwei gemeinsamen Kindern zur Trennung. Damit hat sich der Angeklagte dem Urteil zufolge nicht abfinden wollen. Er habe die 36-Jährige bei einer letzten Aussprache erschlagen, Rechtsmediziner hatten an der Leiche drei Kopfverletzungen gefunden. Todesursache war laut Obduktionsergebnis Ersticken durch Einatmen von Blut. (dpa)

 

 

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