Ab Anfang Mai 2014 gibt es einen neuen Bußgeldkatalog. Verkehrssünder bekommen jetzt ab Donnerstag zwar weniger Punkte, aber zahlen dafür deutlich mehr.
Genau gesagt gibt es nur noch zwischen einem und drei Punkten. Einen bekommt man beispielweise
Hier sehen Sie die wichtigsten Punkte zum veränderten Bußgeld im Überblick.
Nach dem neuen System verliert der Fahrer seinen Schein bei 8 Punkten oder mehr. Punkte verjähren erst nach zweieinhalb Jahren.
Aber: Jeder Punkt verjährt für sich alleine. Neue Vergehen halten die alten Punkte nicht länger in der Kartei.
Außerdem kann jeder seine Punkte online nachprüfen:
Wer wissen will, wie es in der Verkehrssünderkartei um ihn steht, muss den Antrag auf der Webseite des KBA (www.kba.de) ausdrucken und ihn aufgefüllt und mit einer Kopie des Personalausweises nach Flensburg schicken.
Übertretung [km/h] | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
bis 10 | 15 | ||
11-15 | 25 | ||
16-20 | 35 | ||
21-25 | 80 | 1 | |
26-30 | 100 | 1 | |
31-40 | 160 | 2 | 1 |
41-50 | 200 | 2 | 1 |
51-60 | 280 | 2 | 2 |
61-70 | 480 | 2 | 3 |
über 70 | 680 | 2 | 3 |
Übertretung [km/h] | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
bis 10 | 10 | ||
11-15 | 20 | ||
16-20 | 30 | ||
21-25 | 70 | 1 | |
26-30 | 80 | 1 | |
31-40 | 120 | 1 | |
41-50 | 160 | 2 | 1 |
51-60 | 240 | 2 | 1 |
61-70 | 440 | 2 | 2 |
über 70 | 600 | 2 | 3 |
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h.
Weniger als | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
5/10 d. halben Tachos | 75 | 1 | |
4/10 d. halben Tachos | 100 | 1 | |
3/10 d. halben Tachos | 160 | 1 | |
2/10 d. halben Tachos | 240 | 1 | |
1/10 d. halben Tachos | 320 | 1 |
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h.
Weniger als | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
5/10 d. halben Tachos | 75 | 1 | |
4/10 d. halben Tachos | 100 | 1 | |
3/10 d. halben Tachos | 160 | 2 | 1 |
2/10 d. halben Tachos | 240 | 2 | 2 |
1/10 d. halben Tachos | 320 | 2 | 3 |
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h.
Weniger als | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
5/10 d. halben Tachos | 100 | 1 | |
4/10 d. halben Tachos | 180 | 1 | |
3/10 d. halben Tachos | 240 | 2 | 1 |
2/10 d. halben Tachos | 320 | 2 | 2 |
1/10 d. halben Tachos | 400 | 2 | 3 |
Parkvergehen | Euro |
Halteverbot missachtet | 10 |
Parkverbot missachtet | 15 |
In zweiter Reihe halten | 15 |
In zweiter Reihe parken | 20 |
Höchstparkdauer überschritten | Euro |
bis zu 1 Stunde | 15 |
bis zu 2 Stunden | 20 |
bis zu 3 Stunden | 25 |
länger als 3 Stunden | 30 |
Parken | Euro | Punkte |
auf Behindertenparkplätzen | 35 | |
im Fußgängerbereich | 30 | |
an Engstellen… | 15 | |
…Rettungsfahrzeuge behindert | 60 | 1 |
vor/in Feuerwehrzufahrten… | 35 | |
…und dabei Rettungsfahrzeuge behindert | 65 | 1 |
Tatbestand | Euro | Punkte |
Nur mit Standlicht fahren | 10 | |
Auf beleuchteter Fahrbahn mit Standlicht fahren | 10 | |
Motorrad fahren ohne Fahrlicht | 10 | |
Bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen am tag nicht mit Abblendlicht fahren innerorts… | 25 | |
…außerorts | 60 | 1 |
Tatbestand | Euro | Punkte |
Gurt nicht angelegt | 30 | |
Kindersitze nicht verwendet | 60 | 1 |
Kind ohne Helm auf Motorrad | 60 | 1 |
Tatbestand | Euro |
Als Beteiligter Verkehr nicht sichern | 30 |
Unfallspuren (Beweise) beseitigen | 30 |
Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
Fahren mit 0,5 und mehr Promille | 500 | 2 | 1 |
bei Wiederholung | 1000 | 2 | 3 |
bei mehrfacher Wiederholung | 1500 | 2 | 3 |
Fahren unter Drogeneinfluss | 500 | 2 | 1 |
bei Wiederholung | 1000 | 2 | 3 |
bei mehrfacher Wiederholung | 1500 | 2 | 3 |
Tatbestand | Euro | Punkte | Monat(e) Fahrverbot |
Teilnehmer | 400 | 2 | 1 |
Veranstalter | 500 |
Tatbestand | Euro | Punkte |
Unzureichende Profiltiefe | 60 | 1 |
Tatbestand | Euro |
Mit abgelaufenem Kennzeichen fahren | 50 |
Auto mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraums auf der Straße abgestellt | 10 |
Tatbestand | Euro | Punkte |
Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung | 60 | 1 |
Beim Abschleppen nicht nächste Autobahnausfahrt benutzen | 20 | |
Mit Sommerreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte fahren | 60 | 1 |
– mit Behinderung | 80 | 1 |
Benutzung von Radarwarnern | 75 | 1 |
Tatbestand | mit Entzug der Fahrerlaubnis |
mit Fahrverbot |
Punkte |
Straßenverkehrsgefährdung | ja | 3 | |
Straßenverkehrsgefährdung | ja | 2 | |
Fahrunsicherheit durch Alkohol oder Rauschmittel | ja | 3 | |
Fahrunsicherheit durch Alkohol oder Rauschmittel | ja | 2 | |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | ja | 3 | |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort | ja | 2 | |
Kennzeichenmissbrauch | ja | 3 | |
Kennzeichenmissbrauch | ja | 2 | |
Selbst fahren oder fahren lassen ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot | ja | 3 | |
Selbst fahren oder fahren lassen ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbot | ja | 2 | |
Unterlassende Hilfeleistung | ja | 3 | |
Unterlassende Hilfeleistung | ja | 2 | |
Nötigung | ja | 3 | |
Nötigung | ja | 2 | |
Fahrlässige Körperverletzung | ja | 3 | |
Fahrlässige Körperverletzung | ja | 2 | |
Fahrlässige Tötung | ja | 3 | |
Fahrlässige Tötung | ja | 2 | |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr | ja | 3 | |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr | ja | 2 | |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr* | 2 | ||
Straßenverkehrsgefährdung* | 2 | ||
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort* | 2 | ||
Trunkenheit im Verkehr* | 2 |
*Punkte auch ohne Fahrerlaubnismaßnahme
Dies sind die wichtigsten Tatbestände im Bezug auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen oder deren Versuch wird mit drei Punkten im Fahreignungsregister eingetragen sowie mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe sowie der Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen beziehungsweise fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren in einer Ein- oder Ausfahrt.
75 Euro, 1 Punkt
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen.
130 Euro, 1 Punkt
Wenden, Rückwärts und entgegen der Fahrtrichtung fahren auf durchgehender Fahrbahn.
200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt.
75 Euro, 1 Punkt
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen Fahrzeug geparkt.
70 Euro, 1 Punkt
Entgegenkommendes Fahrzeug nicht durchlassen und gefährden.
70 Euro, 1 Punkt
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abbiegen, dadurch gefährden.
70 Euro, 1 Punkt
Fußgänger gefährden.
70 Euro, 1 Punkt
Beim Abbiegen in Grundstück, Wenden oder Rückwärtsfahren jemanden gefährden.
78 Euro, 1 Punkt
Vor Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht anhalten.
70 Euro, 1 Punkt
Missachtung des Fußgänger-Vorrechts.
80 Euro, 1 Punkt
Fußgänger im verkehrsberuhigten Bereich gefährden.
60 Euro, 1 Punkt
Bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet.
80 Euro, 1 Punkt
Auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen und dadurch einen anderen behindert.
80 Euro, 1 Punkt
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt.
30 Euro
Innerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt – mit Sachbeschädigung.
35 Euro
Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt.
100 Euro, 1 Punkt
Mit nicht wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende überholt.
80 Euro, 1 Punkt
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet.
80 Euro, 1 Punkt
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage.
100 Euro, 1 Punkt
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
– dabei Verkehrszeichen nicht beachtet oder
– Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder
– der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt
100 Euro, 1 Punkt
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage
• mit Gefährdung – 250 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
• mit Sachbeschädigung – 300 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug.
120 Euro, 1 Punkt
Mit einem Kraftfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t überholt, obwohl die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m betrug.
• mit Gefährdung – 200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
• mit Sachbeschädigung – 240 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Ampel bei „Rot“ überfahren.
90 Euro, 1 Punkt
Ampel bei „Rot“ überfahren.
• mit Gefährdung – 200 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
• mit Sachbeschädigung – 240 Euro, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ überfahren.
200 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ überfahren.
• mit Gefährdung – 320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
• mit Sachbeschädigung – 360 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
An eine bevorrechtigte Straße nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren.
10 Euro
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten wesentlich behindert.
25 Euro
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet.
100 Euro, 1 Punkt
Beim Einfahren Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet.
75 Euro, 1 Punkt
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet.
70 Euro, 1 Punkt.
Busspur benutzen.
15 Euro
Missachtung des Überholverbots von Bussen mit Warnblinklicht beim Heranfahren an die Haltestelle
60 Euro, 1 Punkt
Missachtung der Schrittgeschwindigkeit bei Vorbeifahrt an Bussen mit Warnblinklicht
15 Euro
Wer in der letzten Zeit geblitzt wurde oder ansonsten Strafen kassiert hat, der wird nach wie vor nach dem alten System bestraft.
Das Gesetz muss zur Tatzeit gelten, um Gültigkeit zu haben.
adc