Mo., 24.08.2015 , 11:02 Uhr

München: Mutmaßlicher CIA-Spion wegen Landesverrats angeklagt

Der Generalbundesanwalt hat gegen den 32 Jahre alten Markus R. Anklage wegen Landesverrats erhoben. Der Mann steht in dem Verdacht, als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes geheime Dokumente an die CIA verkauft zu haben.

 

Angeklagter soll über 95.000 Euro von der CIA erhalten haben

 

Der Generalbundesanwalt hat gegen den 32jährigen deutschen Staatsangehörigen Markus R. Anklage wegen Landesverrats in zwei Fällen, Verletzung des Dienstgeheimnisses und Bestechlichkeit erhoben. Dem Angeschuldigten liegt zur Last, als Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) zwischen Mai 2008 und Mitte 2014 geheime Dokumente und Informationen des BND an den US-amerikanischen Nachrichtendienst CIA sowie an den russischen Geheimdienst widerrechtlich weitergegeben zu haben.

 

 

Laut dem Generalbundesanwalt war der Angeschuldigte in der Abteilung „Einsatzgebiete Auslandsbeziehungen“ (EA) eingesetzt: „Anfang 2008 kam Markus R. mit dem US-amerikanischen Nachrichtendienst „Central Intelligence Agency“ (CIA) in Kontakt und erklärte sich zu einer nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit bereit. In der Folge lieferte der Angeschuldigte der CIA – gegen finanzielle Entlohnung elektronischem Weg zahlreiche dienstliche Dokumente und interne Informationen, die unter anderem Aufschluss über die Aufklärungstätigkeit des BND sowie die personelle Zusammensetzung der Abteilung EA gaben.“

 

 

Laut der Bundesanwaltschaft hat der Angeschuldigte dadurch „die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland verursacht. Als Gegenleistung erhielt der Angeschuldigte von der CIA Gelder in Höhe von insgesamt mindestens 95.000 Euro. Mitte 2014 diente sich der Angeschuldigte auch dem russischen Geheimdienst an. Er übermittelte dem russischen Generalkonsulat in München drei Dokumente aus dem Bereich des BND. Durch die Weitergabe eines dieser Dokumente an die Russische Föderation hat der Angeschuldigte die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeigeführt. “

 

 

Angeklagtem droht lange Haftstrafe

 

Der 8. Strafsenat unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Baier hat die Anklage dem Angeklagten und seinem Verteidiger zugestellt. Diese haben nun Gelegenheit, zu den erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen.

 

Für Landesverrat droht nach Paragraf 94 Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. In besonders schweren Fällen liegt die Strafandrohung bei mindestens fünf Jahren und reicht bis lebenslang.

 

 

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