Sie leisten jeden Tag Schwerstarbeit. Bei Wind und Wetter stehen die Mitarbeiter der städtischen Müllentsorgung auf den Bürgersteigen Münchens und kümmern sich um unsere Abfälle. Die enorme körperliche Belastung ist eindrucksvoll. Deshalb möchte mancher Bürger die Müllwerker mit einem großzügigen Trinkgeld belohnen. Doch das ist streng verboten.
Egal wie das Wetter draußen ist, die Mitarbeiter des Münchner Abfallwirtschaftsbetriebs AWM gehören morgens zu den Ersten auf der Straße. Sie kümmern sich um unsere Abfälle und erleichtern uns so täglich das Leben. Mancher Bürger möchte diesen Dienst dann gerne mit einer kleinen Aufmerksamkeit belohnen. Doch Achtung! Das kann schnell zu rechtlichen Unannehmlichkeiten führen.
Denn die Mitarbeiter des AWM sind städtische Angestellte. Und diese dürfen keine Geschenke annehmen, weil das zu schnell nach Bestechung aussehen kann. Vor 2013 war es jedoch üblich, den Münchner Müllmännern etwas zuzustecken. Doch gerade zur Weihnachtszeit häuften sich Beschwerden von Anwohnern, die über aufdringliche Versuche der Angestellten, Trinkgelder einzutreiben, berichteten. Daraufhin verschärfte die Stadt die Regeln.
Erst im letzten Jahr verlor dann Andreas H. seinen Job beim AWM, weil er in mehreren Fällen Trinkgeld angenommen haben soll. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren wegen Bestechlichkeit ein und ermittelte ebenfalls gegen die vermeintlichen Bestecher. Der Fall schlug zunächst hohe Wellen, doch kurze Zeit später wurde er mangels Beweisen eingestellt. Seinen Job war der ehemalige Müllwerker trotzdem los.
Um solche misslichen Situationen künftig zu vermeiden, appelliert auch in diesem Jahr die Stadt wieder an die Bürger: „Ich bin sicher, dass Ihre persönliche Wertschätzung die schönste Belohnung für unsere Mitarbeiter ist, auch wenn sie materiell nur durch Sachgeschenke und Gutscheine von maximal 25 Euro untermauert werden darf“, sagt Michaela Jüngling, stellvertretende Zweite Werkleiterin des AWM. Vielleicht tun es ja auch ein paar Plätzchen aus der Weihnachtsbäckerei.
sh