Eine Frau soll vor Gericht aussagen – gegen einen Mann, der sie verbal beleidigt hat. Klingt erst einmal wenig aufregend. Doch die Frau ist Muslimin und wollte in erster Instanz im Zeugenstand den Schleier nicht abnehmen. Jetzt steigt die Spannung, was in der Berufung passiert.
München – Ein Prozess um angebliche Beleidigungen gegen eine Muslimin geht am Donnerstag (10.00 Uhr) vor dem Landgericht München in die zweite Runde. Mit Spannung wird erwartet, ob die Frau bei ihren erneuten Auftreten vor Gericht ihren Schleier abnehmen wird. In der Verhandlung vor dem Amtsgericht hatte sich die 43-Jährige geweigert, den Niqab abzunehmen, der ihr Gesicht verhüllt und nur die Augen sehen lässt. Ihr Anwalt hatte allerdings in der vergangenen Woche in der «Bild»-Zeitung angekündigt, dass sie nun den Schleier lüften werde. Sie habe nicht gewusst, welche Konsequenzen drohen könnten.
Der Angeklagte soll die Frau an einer Münchner S-Bahn-Station mit den Worten «Ihr Arschlöcher» und «Du gehörst hier nicht her» beschimpft haben. Die Frau zeigte ihn an. Gegen den Strafbefehl über 50 Tagessätze legte der Mann Einspruch ein, es kam zur Verhandlung vor dem Amtsgericht. Ein neutraler Zeuge gab dort an, er habe keine Beleidigung gehört – der Amtsrichter sprach den Mann frei. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Das Landgericht muss nun erneut über den Fall befinden.
(dpa/lby)