München – Ein privater FKK-Club wird für das Abstellen von Anhängern mit großen Werbeplakaten in München wegen unerlaubter Straßennutzung zur Kasse gebeten.
Das Motiv auf den Plakaten: Eine leicht bekleidete Frau, die mit gespreizten Beinen posiert und mit der Hand ihren Schambereich bedeckt. Damit habe der Betreiber die vorbeifahrenden Autofahrer entlang der beiden Ausfallstraßen auf seinen Privatclub in Augsburg aufmerksam machen wollen, entschied das Amtsgericht München. Der Geschäftsführer muss demnach wegen unerlaubten Gebrauchs einer Straße zur Sondernutzung eine Geldbuße von 150 Euro zahlen. Das Urteil wurde bereits am 15. Februar gefällt und ist noch nicht rechtskräftig.
Die Anhänger standen laut Gericht in München in der Menzinger Straße und in der Triebstraße, in der es auch einen Erotikclub gibt. Die Gefährte seien vollständig mit Plakaten beklebt gewesen, darauf deutlich zu erkennen der Name, die Anschrift und die Öffnungszeiten des Augsburger Clubs.
Der Richter wertete dies als nicht genehmigte Werbung und als unerlaubten Gebrauch einer Straße zur Sondernutzung. Der Geschäftsführer des Clubs wies dies zurück: Der Anhänger gehöre einer Projektfirma, die damit regelmäßig Bauschutt, Müll und Laub zur Entsorgung bringe. Für die Plakate bezahle er extra. Das Gericht glaubte ihm jedoch nicht und befand: Der Laderaum des Anhängers sei für die Entsorgung von Abfällen und Bauschutt «denkbar ungeeignet».
Immer wieder hatten sich Anwohner auch darüber beschwert, dass ihnen durch das Abstellen des Hängers Parkflächen verloren gingen.
(dpa/lby)