München – Die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs gegen einen verkaufsoffenen Sonntag zum Münchner Stadtgründungsfest am 19. Juni ist beim Handel auf Unverständnis gestoßen. Die IHK fordert sogar ein eigenes Ladenschlussgesetz für Bayern.
Er habe das Urteil mit Kopfschütteln zur Kenntnis genommen, sagte der Geschäftsführer des Landesverbandes des Bayerischen Einzelhandels, Bernd Ohlmann, am Freitag. Es sei ein schlechtes Signal für den Einkaufstandort München. Derzeit legt das Bundesladenschlussgesetz fest, das an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr die Läden geöffnet werden können, allerdings müsse dazu ein Anlass vorliegen, wie zum Beispiel ein Markt oder eine Messe.
Gesetzlich möglich sind also bis zu vier verkaufsoffene Sonntage im Jahr – „und wir haben in München nicht einen einzigen“, so Ohlmann. Er frage sich, welchen Anlass es geben solle – wenn nicht das Stadtgründungsfest. Es stehe ohnehin nicht der Umsatz im Vordergrund: „Da können wir uns präsentieren.“
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte eine Verordnung Münchens vom vergangenen Jahr für unwirksam erklärt, die innerhalb des Altstadtrings und im Hauptbahnhofbereich eine nachmittägliche Ladenöffnung am Sonntag des Stadtgründungsfests erlaubte. Die Gewerkschaft Verdi war dagegen vorgegangen. Am 14. Juni 1158 wurde München erstmals urkundlich erwähnt – diesen Tag feiert München alljährlich – meist am folgenden Wochenende – mit zahlreichen Veranstaltungen in der Innenstadt.
Die IHK für München und Oberbayern fordert in einer Pressemitteilung passen zu dem Fall sogar ein bayerisches Ladenschlussgesetz, das die Ausnahmen für Sonntagsöffnungen im Einzelhandel einfacher regelt. „Es ist absurd, dass der Landeshauptstadt München ein verkaufsoffener Sonntag zu ihrem Stadtgründungsfest auf Grund der aktuellen Rechtslage untersagt werden kann“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Peter Driessen in der Mitteilung.
„In einem bayerischen Ladenschlussgesetz sollte die Anlassbezogenheit der verkaufsoffenen Sonntage wegfallen, damit die Gemeinden und Einzelhändler zuverlässig und rechtssicher planen können“, so Driessen weiter. „Auch die Tourismusorte in Oberbayern könnten von einem liberaleren bayerischen Ladenschlussgesetz profitieren“, unterstreicht er. Bayern hat bislang als einziges Bundesland darauf verzichtet, eigene Regeln für die Ladenöffnungszeiten zu formulieren.
Gewerkschaften und Kirchen begrüßten unterdessen die Entscheidung. Das Urteil habe den Vorrang des Sonn- und Feiertagsschutzes vor kommerziellen Interessen bekräftigt, teilte die „kirchlich-gewerkschaftliche Allianz für den freien Sonntag“ am Freitag mit. Es gebe sehr wohl verkaufsoffene Sonntage in München, etwa zum Trachtenumzug zum Oktoberfest und zum Fasching. Jeweils dürften Geschäfte rund um die Veranstaltungen öffnen – „so wie es vom Gesetzgeber gedacht ist“, sagte Philip Büttner von der Allianz. „Der Anlass muss im Mittelpunkt stehen.“ Öffnen dürften nur angrenzende Geschäfte oder Läden, die mit dem Anlass zu tun hätten.
dpa / pm