Mi., 01.06.2016 , 09:21 Uhr

Neue Runde im Prozess um Otti Fischers Sex-Video

Ein delikates Video – und eine schier endlose juristische Auseinandersetzung: Der 2010 gestartete Prozess um ein Sex-Video mit dem Schauspieler Ottfried Fischer beschäftigt erneut das Münchner Landgericht.

 

München – Der Prozessmarathon um ein Sex-Video und Ottfried Fischer geht am Donnerstag vor dem Landgericht München I in eine weitere und vielleicht letzte Runde. Einem «Bild»-Journalisten wird die Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs des Kabarettisten vorgeworfen.

 

Der Journalist war vor zwei Jahren rechtskräftig vom Vorwurf der Nötigung des Kabarettisten freigesprochen worden. Den Freispruch des Landgerichts vom Vorwurf der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch die Bildaufnahmen hob das Oberlandesgericht aber auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung an das Landgericht München zurück.

 

Nun muss eine andere Kammer prüfen, ob der Journalist sich schuldig gemacht hat, indem er sich das Video geben ließ. Dabei geht es insbesondere darum, ob der Journalist wissen konnte, dass Fischer heimlich gefilmt wurde und was genau auf dem Video zu sehen ist.

 

Er gehe davon aus, dass der Journalist «wenigstens wegen der Verletzung der Intimsphäre bestraft werden muss», sagte Otti Fischers Anwalt Christoph Knauer vor der neuen Verhandlung. Fischer (62) ist in dem Prozess Nebenkläger und hatte wie die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt.

 

Der Fall hatte 2009 seinen Ausgang genommen. Damals war das Video dem Journalisten angeboten worden, mit der Behauptung, Fischer habe Leistungen von Prostituierten nicht zahlen wollen. Das Video soll Fischer beim Sex mit zwei Prostituierten zeigen. Fischer selbst gab seinerzeit an, er habe «Bild» nur ein Interview gegeben, weil er von seiner Agentin von der Existenz des Videos unterrichtet worden war.

 

Mehrfach ging es seither durch die Instanzen: Das Amtsgericht verurteilte den Journalisten, das Landgericht sprach ihn in zweiter Instanz frei. Das Oberlandesgericht München hob den Freispruch allerdings auf und verwies den Fall an eine andere Strafkammer des Landgerichtes zurück. Diese sprach ihn erneut frei. Hier wiederum bestätigte das Oberlandesgericht dann den Freispruch im Fall der Nötigung, verwies aber wegen der Verletzung der höchstpersönlichen Privatsphäre zurück an wiederum eine andere Kammer des Landgerichts, die nun am Donnerstag tagt.

 

Der Axel-Springer-Verlag hatte stets auf die Pressefreiheit verwiesen. Fischer und seine Verteidiger sahen das freilich anders. Vor Jahren – als der Vorwurf der Nötigung noch im Raum stand – sagte er in einem Interview der «Süddeutschen Zeitung», er wolle verhindern, dass «Pressefreiheit zur Erpresserfreiheit» verkomme.

 

Der Mann, der dem Journalisten das Video zuspielte, sowie eine Prostituierte sind inzwischen verurteilt.

 

(dpa/lby)

Ottfried Fischer Otti Sexvideo

Das könnte Dich auch interessieren

22.04.2026 Wie Münchner ohne Stress fit bleiben Die Informationsflut im Netz ist gewaltig und oft mehr ermüdend als erhellend. Dabei ist Gesundheitsmanagement im aktuellen Jahr keine Frage der Erschöpfung mehr, sondern eine des geschickten Timings und der richtigen digitalen Verbündeten. Statistiken zeigen, dass über 60 Prozent der Deutschen ihre Gesundheitsfragen zuerst dem Internet stellen, bevor sie überhaupt den Hörer für einen Termin 21.04.2026 Der Weg zur Wunschfigur in München: Ein Leitfaden zu Methoden, Kosten und Klinikwahl bei der Liposuktion Hartnäckige Fettpolster an Bauch, Hüften oder Oberschenkeln können frustrierend sein, besonders wenn sie sich trotz disziplinierter Ernährung und regelmäßigem Sport hartnäckig halten. Für viele Menschen in München stellt sich dann die Frage nach alternativen Lösungen. Die Liposuktion, umgangssprachlich als Fettabsaugung bekannt, ist ein chirurgischer Eingriff zur gezielten Formung der Körperkontur, nicht zur Gewichtsreduktion. Sie entfernt 20.04.2026 Mitmachen und gewinnen - Fit-Amino! Fit-Amino und münchen.tv verlosen ein Monatspaket „Fit-Amino Wiederholungskomfort“ im Wert von rund 50 €! Das steckt drin: – 32 Portionsbeutel in praktischer Pulverform – Hochwertige Aminosäuren: L-Arginin, L-Glutamin, L-Lysin, L-Pidolat – Mit Vitamin C – für normalen Energiestoffwechsel, normale Knochen und Knorpel – 100 % vegan, glutenfrei, halal, koscher Einfach in Wasser auflösen, trinken, fertig 16.04.2026 Was ändert sich mit dem neuen SCHUFA-Score? Seit dem 17. März wird im SCHUFA-Account statt eines Prozentwertes ein dreistelliger Punktestand angezeigt. Die SCHUFAHolding AG hat an diesem Datum den bisher gültigen Basisscore eingestellt und durch den sogenannten NextGen Score 1.0 ersetzt. Wer wie die meisten an den 97,5-Prozent-Wert gewöhnt ist, fragt sich jetzt vermutlich, ob 812 Punkte gut oder nur mittelmäßig sind.